Anwalt für Verkehrsrecht

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Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Verkehrsrecht in Verbindung mit E-Bikes und Pedelecs
 

Rechtsberatung

  • zur Beurteilung der Versicherungsfrage (greift in Ihrem Fall die Haftpflichtversicherung oder besteht eine gesonderte Versicherungspflicht?);
  • zur Beurteilung der Schuldfrage bei Unfällen;
  • bei einem Unfall mit Sachschaden;
  • bei einem Unfall mit Personenschaden.
 

Prozessvertretung 

  • bundesweit in allen verkehrs- und unfallrechtlichen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Kammergericht Berlin. Wir arbeiten mit renommierten BGH-Anwälten zusammen, sodass wir auch Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen;
  • vor allen deutschen Verwaltungs-, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht bei Zulassungsproblemen.

     

Pedelecs und E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit
 

E-Bikes und auch Pedelecs ("Pedal Electric Cycle") erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut Berechnungen der Allianz Versicherung gibt es in Deutschland geschätzt 77 Millionen Fahrräder, 5 % davon, also 4 Millionen, sind motorisierte Fahrräder. Diese entsprechen nicht unbedingt der (rechtlichen) Definition von Kraftfahrzeugen, sodass man da unterscheiden muss:

E-Bikes sind Zweiräder, die mit Antrieb per Drehgriff funktionieren und werden nach ihrer Leistung in versicherungs- und haftpflichtrechtlichen Fragen unterschieden:

  • bis 20 km/h gelten E-Bikes als Leichtmofas. Es besteht keine Helmpflicht und eine Mofaprüfbescheinung reicht aus. Zudem sind Radwege, die als "Mofa frei" gekennzeichnet sind, für diese Bikes befahrbar.
  • bis 25 km/h gelten sie als Mofas. Obwohl die Bestimmungen weitesgehend denen der Leichtmofas entspricht, besteht für diese Art von Zweirad eine Helmpflicht.
  • bis 45 km/h wird die Fahrerlaubnis Klasse M benötigt, es besteht Helmpflicht und das Befahren von Radwegen ist nicht gestattet.
  • über 45 km/h muss eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A vorliegen. Zudem gelten für dieses Fahrzeug sowohl Steuer- als auch Versicherungspflicht; eine private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus.
     

Pedelecs funktionieren dagegen mit einem Elektroantrieb und gelten bei einer Leistung bis 25 km/h mit nicht mehr als 250 Watt Nenndauerleistung als Fahrrad. Es bedarf keines Führerscheins und auch das Trages eines Helmes ist nicht verpflichtend. Zudem umfasst die private Haftpflichtversicherung mögliche Schäden. Dazu hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass Pedelec-Fahrer genauso haften wie Fahrradfahrer (Az. 15 S 107/13 vom 15.11.2013). Zudem haften sie nicht verschuldensunabhängig, da Pedelecs keine Kraftfahrzeuge sind (s. Urteil vom LG Detmold, Az 10 S 43/15 vom 15.07.2015).

Pedelecs mit bis zu 500 Watt Leistung werden dagegen S-Pedelecs genannt und benötigen ein Versicherungskennzeichen; sie dürfen nur auf der Straße gefahren werden. Zudem muss der Fahrer eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen, mindestens 15 Jahre alt sein und während des Fahres einen Helm tragen. Verletzt der Fahrer die Helmpflicht und ist an einem Unfall beteiligt, bekommt er eine Teilschuld zugesprochen - dies entschied das Landgericht Bonn (Az. 18 O 388/12 vom  11.12.2014).

Obwohl E-Bikes und Pedelecs nur 5 % aller Fahrräder in Deutschland ausmachen, ist der Anteil an schweren Unfällen, auch mit Todesfolge, bedeutend höher. Die Allianz hat hierzu ermittelt, dass der Anteil dieser Zweiräder im Gegensazu "normalen" Fahrrädern an tödlichen Unfällen bei 18 % liegt.

Bei einem tödlichen Unfall, haben Angehörige eines Verstorbenen Recht auf Hinterbliebenengeld, was im Volksmund auch gerne mal "Angehörigenschmerzensgeld" genannt wird. Jedoch tun sich Gerichte schwer damit, die Trauer zu bewerten und einen Wert dafür zu bestimmen. dennoch ist es geregelt, dass nur nahe Verwandte (Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Kinder) Anspruch darauf haben und diese eine seelische Beeinträchtigung erlitten haben, die eine Gesundheitsverletzung herbeigeführt hat.

 

Sie waren in einen Unfall mit einem Pedelec oder E-Bike verwickelt?

Dann wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt und sich der rechtlichen Unterschiede der Zweiräder bewusst ist. Die versierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben jahrelange Erfahrung im Verkehrs- sowie Unfallrecht und unterstützen Sie gerne in Ihrem Anliegen. Nutzen Sie dafür das unten stehende Formular, um Ihren Fall kurz zu schildern oder rufen Sie unter 0201 439 868 0 an. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie selbst Fahrer eines Pedelecs oder E-Bikes sind oder die Gegenseite Fahrer eines solchen ist. Wir von SH Rechtsanwälte helfen Ihnen gern auch bei Problemen mit der Versicherung.


 

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