Verkehrs-/Unfallrecht

Anwalt für Verkehrsrecht und Unfallrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Verkehr-/Unfallrecht

Rechtsberatung 

  • zur Beurteilung der Haftungsverteilung ( z.B. Betriebsgefahr, Mitverschulden, Sorgfaltsverstöße, Probleme bei ausländischen Unfallbeteiligten, Militärfahrzeugen, Nichtversicherten, mehreren Unfallbeteiligten, Mithaftung etc.);
  • zur Unfallrekonstruktion; (z.B. Wie sichere ich Beweise am Unfallort?, Anscheinsbeweise, Auffahrunfall, Autobahnunfall, Wildschäden);
  • zu Ansprüchen aus Sachschäden (z.B. Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung, Abschleppkosten/Standgeld, Zulassungs- und Abmeldekosten etc.);
  • zu Ansprüchen aus Personenschäden (z.B. Verdienst- oder Gewinnausfall, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten (z.B. REHA), vermehrte Bedürfnisse, Schmerzensgeld z.B. wegen Schleudertrauma/HWS-Distorsion, Prellungen, Rückenmarkschäden, Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Trauma, Augenverletzungen, tödlichem Unfall, Spätschäden, Bandscheibenschäden oder Zahn- und Kieferschäden, Unfall mit Todesfolge, etc.);
  • bei Verbrennungen, posttraumatische Belastungsstörung oder anderen psychichen Unfallfolgen etc.;
  • von Opfern und Geschädigten von Straftaten in strafrechtlichen Nebenklage- und Adhäsionsverfahren sowie in zivilrechtlichen Folgeprozessen (z.B. Opferschutz, Schadensersatz und Schmerzensgeld, etc.);
  • zum Kaufrecht rund um den Fahrzeugkauf,  und -verkauf  (z.B. Gebrauchtwagen, Nutzfahrzeugen, Sportboote, Motorboote oder Yachten, bei Mängeln "unfallfrei", "Osmose", etc.);
  • zu Leasingverträgen von Kraftfahrzeugen (Kündigung, Rückgabeproblematik);
  • bei einem Unfall ohne weitere Beteiligte (z.B. Wildunfall, Parkunfall durch herabfallenden Äste eines Baum oder Glatteis/"Streupflicht", etc.);
  • bei einem Unfall im Ausland (z.B. Verkehrsunfall in Serbien, Kroatien, Spanien, Irland etc.);
  • bei einem Unfall beim Sport, Hochschulsport, im Schwimmbad (Badeunfall);
  • bei einem Unfall mit Sportbooten, Motorbooten, Yachten oder mit Sportbootsvermietung;
  • bei Arbeitsunfällen bzw. Dienstunffällen oder auch Schulunfällen (z.B. Verletztengeld, Verletztenrente, Unfallort, etc.);
  • bei einem Unfall in Zusammenhang mit Kindern, Fußgängern, Tieren, Radfahrern oder Berufskraftfahrern; (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Hundebiss, Gefahrgutunfall, Lkw-Unfall, Autobahnunfall, Massenkarambolagen, etc.);
  • bei einem Unfall mit fremdem Fahrzeug, Motorrad oder Leasingfahrzeug (z.B. Motorradunfall, Unfall mit Mietwagen oder als Beifahrer etc.);
  • bei einem Unfall mit E-Bike, Drohne oder Pocketbike;
  • im Entschädigungsrecht (z.B. wenn Sie Opfer einer Gewalttat wurden, einen Impfschaden erlitten haben oder als Soldat oder als Polizist im Dienst verletzt wurden);
  • rund um Ihren Oldtimer oder bei einem Unfall mit einem Oldtimer (z.B. Unfall ohne TÜV, besonderer Gutachter etc.);
  • von Verkehrsteilnehmern und Dienstleistern, die für und im Verkehr arbeiten, wie Kfz-Werkstätten, Fahrschulen, Kurrierdiensten, Autohändlern, Busfahrern, Taxifahrern und Versicherungen (z.B. Massenkarambolagen, Unfall mit Taxi, Unfall mit Straßenbahn, Parkunfall etc.);
  • zum Logistikrecht, Transportrecht und Lagerrecht (z.B. bei logistischen Abläufen, Wartenart, Erfordernis von Zusatzleistungen wie Reparatur und Montage).
     

Prozessvertretung 

  • bundesweit in allen verkehrs- und unfallrechtlichen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Kammergericht Berlin. Wir arbeiten mit renommierten BGH-Anwälten zusammen, sodass wir auch Revisionverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen.

 


Schnelle Hilfe, wenn es kracht. Mit SH Rechtsanwälte halten Sie die Spur!

Bei Versicherungen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden hat man es mit Profis zu tun, die über eine entsprechende alltägliche juristische Erfahrung bei der Regulierung von Unfällen verfügen. Sie haben vielleicht in Ihrem ganzen Leben Ihren ersten Unfall. Ein „Entgegenkommen“ der Versicherung oder Berufsgenossenschaft dient in der Regel dazu, die Kosten niedrig zu halten. Geschädigte verschenken Geld, weil sie nicht wissen, welche Schadenspositionen ihnen bei einem Unfall zustehen.

 
Eine Halswirbelsäulenverletzung ist z.B. auch bei leichten Auffahrunfällen grundsätzlich nicht auszuschließen. Allein ein geringer Auffahrunfall (von hinten; sog. Heckunfall) ist ausreichend für die Entstehung eines Schleudertraumas. Beim Schleudertrauma handelt es um eine Weichteilverletzung im Bereich der Halswirbelsäule, wobei dieser wiederum eine Stauchung oder Verrenkung der Halswirbelsäule (HWS) zu Grunde liegt. Die HWS wird dabei über das physiologische Maß hinaus ruckartig bewegt, was u.a. zu einer Überdehnung von Bändern und Bandscheiben führen kann. Es existieren vier unterschiedliche Schweregrade der HWS-Distorsion. Je höher der Schweregrad der HWS-Distorsion, umso höher fällt das Schmerzensgeld aus. 

Die Berührungspunkte des Verkehrsrechtes mit dem Versicherungsrecht, dem Schadensersatzrecht, dem Unfallrecht sowie dem Sozialrecht sind vielfältig. So kann z.B. ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug unter der Wirkung von Alkohol geführt oder Unfallflucht begangen hat, unter bestimmten Voraussetzungen seinen Versicherungsschutz verlieren. In der Unfallregulierung befasst sich Ihr Anwalt nicht nur mit dem Fahrzeugschaden und den diesbezüglichen Nebenforderungen. Oft kommt es bei Verkehrsunfällen auch zu Personenschäden, die bei der Regulierung besondere Kenntnisse erfordern (Telefonkosten, Fahrtkosten, Abschleppkosten, Krankenhausbesuchskosten, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden usw.).

Wenn die Versicherung des Unfallgegners oder die Berufsgenossenschaft bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen! Verweisen Sie die Versicherung oder die Berufsgenossenschaft einfach an uns. So können Sie sich sicher sein, dass alles in geordneten Bahnen verläuft. Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie vor Ort niemals Ihre Unfallschuld eingestehen. Sie dürfen als Versicherungsnehmer keine Ansprüche zu Lasten Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung anerkennen, Sie würden damit eine Obliegenheitsverletzung begehen, die in Extremfällen sogar zu einer Leistungsfreiheit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung führen kann (§ 7 Ziffer II Absatz 1 AKB) und Sie daher den gesamten Schaden selbst ausgleichen müssten.

Die Vorteile einer anwaltlichen Vertretung sind:

  1. Sicherheit: Der Anwalt hält die Akte unter strenger Fristkontrolle und überwacht die angemessene Abrechnung. Über die WebAkte bei SH Rechtsanwälte hat der Geschädigte rund um die Uhr Einblick in den Sachstand der Regulierung des Unfallschadens.
  2. Zeit: Die komplette Korrespondenz erfolgt durch den Rechtsanwalt. Der Unfallgeschädigte muss sich also nicht mit langwierigen Telefonaten oder Schriftwechsel mit der Versicherung beschäftigen.
  3. Geld: Der Unfallgeschädigte hat die Sicherheit, dass eine optimale Ausschöpfung der im zustehenden Schadensersatzansprüche erfolgt. So wird kein Geld verschenkt.
     

Wussten Sie, dass der Gegner Ihre Anwaltskosten bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall erstatten muss?

Die eigenen Anwaltskosten sind bei einem unverschuldeten Unfall eine Schadensposition. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die durch das Schadenereignis erforderlich gewordenen Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu den gemäß der Haftungsquote vom Unfallverursacher zu erstattenden Aufwendungen des Geschädigten (z.B. BGH, Urteil vom 10.01.2006, Az.: VI ZR 43/05). Selbst ein Autohaus ist ohne Weiteres dazu berechtigt, sich anwaltlichen Rat bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu bedienen. Die Versuche der Versicherer, dem geschädigten Autohaus dieses Recht abzusprechen, scheitern regelmäßig.

Hauptargument der Gerichte: Erst durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, dessen Kosten vom Versicherer zu tragen sind, wird echte Chancengleichheit zwischen Versicherer und Geschädigtem hergestellt - man spricht auch vom Prinzip der Waffengleichheit. Daher sollten Sie möglichst früh einen Rechtsanwalt konsultieren, welcher Sie umfassend bei der Schadensregulierung berät. Vereinbaren Sie unter 0201/4398680  gerne jederzeit einen ersten Beratungstermin mit uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir vertreten unsere Mandanten bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen und allen anderen Arten von Unfällen. Anwaltliche Hilfe schont Nerven, sichert Ihre Rechtsposition und verhindert, dass die Unfallregulierung in die Länge gezogen wird.

Schleudertrauma (HWS-Distorsion)

Es gibt unzählige Arten von Verletzungen bei Unfällen. Das Schleudertrauma (HWS) ist die häufigste Verletzung bei Verkehrsunfällen.

Sie hatten einen Unfall auf dem Weg zur Toilette?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 17. November 2016 (Az. 2 C 17.16) entschieden, dass sich der beamtenrechtliche Dienstunfallschutz auch auf einen Unfall auf der Toilette erstreckt, wenn sich diese im Dienstgebäude befindet und sich der Unfall während der Dienstzeit ereignet.

Sie hatten einen Unfall beim Hochschulsport?

Auch die Teilnehmer einer universitären Breitensportveranstaltung unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unerheblich ist dabei, dass die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch Studierende anderer Universitäten teilnehmen können (Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 09.11.2016 – L 17 U 182/13).

Sind Arbeitsnehmer im Home Office gesetzlich Unfall versichert?

Home Office kann für Arbeitgeber und Arbeitsnehmer viele Vorteile bringen, birgt aber auch ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial. Das Wichtigste ist die Schaffung von klaren rechtlichen Voraussetzungen, die für alle nachvollziehbar und verständlich sind.

Sportunfall beim Torwartabschlag - Versicherung zahlt nicht?

Ein beim Abschlag durch den Aufprall des Balles auf den Vorderfuß eingetretener Muskelriss eines Fußballtorwarts stellt nach einer Entscheidung des OLG München, Urteil vom 10.01.2012, Az. 25 U 3980/11, einen Unfall im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen dar.

Thermofenster laut EuGH-Urteil unzulässig!

Eine Software, die die Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.