Versicherungsrecht

Fachanwälte für Versicherungsrecht

Versicherungsrecht und Versicherungsprozess

Ihre Versicherung zahlt nicht oder stellt den Versicherungsschutz infrage?

Eine Versicherung soll vor existenziellen finanziellen Folgen schützen. Im Leistungsfall entstehen jedoch häufig Streitigkeiten über den Versicherungsfall, die medizinischen oder technischen Voraussetzungen, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Gesundheitsangaben, den Umfang des Schadens und die Höhe der Versicherungsleistung.

Besonders viel steht auf dem Spiel, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente, Krankentagegeld, die Finanzierung einer medizinischen Behandlung, der Wiederaufbau eines Gebäudes oder die Fortführung eines Unternehmens von der Versicherungsleistung abhängt.

SH Rechtsanwälte vertritt Versicherungsnehmer, Unternehmen, versicherte Personen, Anspruchsteller, Vermittler und – nach vorheriger Interessenkollisionsprüfung – auch Versicherer. Die Bearbeitung erfolgt durch Fachanwälte für Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung in außergerichtlichen und gerichtlichen Deckungsstreitigkeiten.

Leistung abgelehnt, gekürzt oder verzögert?

Versicherungsvertrag, Ablehnung und Beweise gemeinsam prüfen

Senden Sie uns Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Antrag, Schaden- oder Leistungsanzeige, Ablehnungsschreiben, Gutachten und den bisherigen Schriftverkehr. Teilen Sie uns bitte außerdem bekannte Fristen und Ihr gewünschtes Ergebnis mit.

Strukturierte Ersteinschätzung

Fünf Fragen bestimmen den Versicherungsfall

1. Vertrag

Welcher Tarif und welche Versicherungsbedingungen gelten?

2. Versicherungsfall

Sind die medizinischen, technischen oder rechtlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt?

3. Ausschluss

Beruft sich der Versicherer wirksam auf einen Ausschluss oder eine Risikoabgrenzung?

4. Obliegenheit

Liegt tatsächlich eine relevante Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers vor?

5. Leistungshöhe

Welche Rente, Entschädigung, Kostenübernahme oder Deckungsleistung ist geschuldet?

Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht

Versicherungsfälle unterscheiden sich erheblich. Deshalb führen die folgenden Schwerpunkte gezielt zu den Fragen, Unterlagen und Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Versicherungsart.

Arbeitskraft und Einkommen

Berufsunfähigkeitsversicherung

BU-Rente, Leistungsantrag, Tätigkeitsbild, medizinische Nachweise, Gesundheitsfragen, Anfechtung, Rücktritt, Verweisung, Umorganisation und Nachprüfung.

Berufsunfähigkeit prüfen ›

Behandlung und Einkommensersatz

Private Krankenversicherung und Krankentagegeld

Medizinische Notwendigkeit, Operationen, Arznei- und Hilfsmittel, stationäre Behandlung, Krankentagegeld, Arbeitsunfähigkeit, Tariffragen und Vertragsbeendigung.

PKV und Krankentagegeld ›

Gebäude, Inventar und Unternehmen

Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Feuer, Leitungswasser, Sturm, Überschwemmung, Rückstau, Einbruch, technische Schäden, Betriebsausfall, Ertragsausfall und Schadenbewertung.

Sach- und Betriebsschäden ›

Deckung und Haftungsabwehr

Haftpflicht-, D&O- und Berufshaftpflichtversicherung

Abwehr und Freistellung, Managerhaftung, Vermögensschäden, Pflichtverletzungen, Serienschäden, wissentliche Pflichtverletzung und Deckungsprozesse.

Haftpflicht und D&O ›

Nicht erst nach der endgültigen Ablehnung reagieren

Angaben in einem Leistungsantrag, einer Schadenanzeige oder gegenüber einem Gutachter können den weiteren Verlauf des Versicherungsfalls entscheidend beeinflussen.

Unpräzise Angaben zum Beruf, zur Krankheitsgeschichte, zum Schadenablauf, zu Vorschäden oder zu getroffenen Schadenminderungsmaßnahmen lassen sich später häufig nur schwer korrigieren.

Gerade bei hohen oder dauerhaft wiederkehrenden Leistungen kann eine Prüfung vor Abgabe umfangreicher Erklärungen sinnvoll sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Der tatsächliche Beruf ist entscheidend

Für die Berufsunfähigkeit genügt regelmäßig nicht allein eine Diagnose. Entscheidend ist, wie die versicherte Person ihren Beruf in gesunden Tagen konkret ausgeübt hat und welche prägenden Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind.

Typische Streitpunkte sind:

  • Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs;
  • zeitliche und qualitative Gewichtung einzelner Tätigkeiten;
  • medizinisch bedingte Einschränkungen;
  • erforderlicher Grad der Berufsunfähigkeit;
  • voraussichtliche Dauer;
  • Verweisung auf eine andere Tätigkeit;
  • Umorganisation bei Selbstständigen und Unternehmern;
  • rückwirkender Beginn der Berufsunfähigkeit;
  • Beitragsbefreiung;
  • befristetes oder unbefristetes Anerkenntnis;
  • Nachprüfung einer bereits anerkannten Berufsunfähigkeit;
  • Anrechnung oder Verhältnis zu anderen Leistungen.

Gesundheitsfragen, Rücktritt und Anfechtung

Versicherer prüfen im Leistungsfall häufig die Angaben aus dem ursprünglichen Versicherungsantrag. Dabei geht es um ärztliche Behandlungen, Beschwerden, Untersuchungen, Medikamente, Diagnosen und frühere Versicherungsanträge.

Vor einer Rücktritts- oder Anfechtungserklärung sind unter anderem zu prüfen:

  • welche Fragen der Versicherer tatsächlich gestellt hat;
  • ob die Frage hinreichend bestimmt war;
  • welche Informationen dem Antragsteller bekannt waren;
  • ob ein Vermittler den Antrag aufgenommen hat;
  • ob Angaben mündlich mitgeteilt wurden;
  • ob eine relevante Gefahrerheblichkeit bestand;
  • welcher Verschuldensgrad vorlag;
  • ob der Versicherer den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätte;
  • ob gesetzliche Erklärungs- oder Ausschlussfristen eingehalten wurden;
  • ob die Erkrankung für den Versicherungsfall ursächlich war.
DAS INVESTMENT – Fachbeitrag von SH Rechtsanwälte zur Berufsunfähigkeitsversicherung

SH Rechtsanwälte in der Fachpresse

BU-Leistung trotz früherer Anzeigepflichtverletzung

Rechtsanwalt Stefan Piotrowski erläuterte für DAS INVESTMENT die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2015 – IV ZR 277/14.

Der Beitrag behandelt die zeitlichen Grenzen einer Anfechtung wegen falscher Gesundheitsangaben und warnt zugleich ausdrücklich davor, bewusst unrichtige Angaben zu machen oder einen Versicherungsfall gezielt verspätet zu melden.

Fachbeitrag bei DAS INVESTMENT lesen

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt nicht für jede gesundheitliche Beeinträchtigung nach einem Ereignis. Zunächst muss ein Unfall im Sinne der vereinbarten Bedingungen vorliegen. Anschließend sind Unfallursächlichkeit, Invalidität, Fristen und Invaliditätsgrad zu prüfen.

Wir beraten insbesondere bei:

  • Streit über den Unfallbegriff;
  • Eigenbewegungen und erhöhte Kraftanstrengung;
  • Sport-, Freizeit- und Arbeitsunfällen;
  • Vorerkrankungen und Mitwirkungsanteilen;
  • fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität;
  • rechtzeitiger Geltendmachung;
  • Bemessung nach der Gliedertaxe;
  • Invalidität außerhalb der Gliedertaxe;
  • Progression und Mehrleistung;
  • Unfallrente und weiteren Leistungsbausteinen;
  • Neubemessung des Invaliditätsgrads;
  • medizinischen Gutachten.

Private Krankenversicherung: medizinische Notwendigkeit und Tarifleistung

Die private Krankenversicherung schuldet die tariflich vereinbarten Leistungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Streit entsteht häufig darüber, ob eine konkrete Behandlung notwendig, wissenschaftlich anerkannt oder nach dem Tarif vollständig erstattungsfähig ist.

Typische Fälle betreffen:

  • stationäre und ambulante Behandlungen;
  • Operationen und innovative Therapien;
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel;
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz;
  • psychotherapeutische Behandlungen;
  • Rehabilitationsmaßnahmen;
  • Auslandsbehandlungen;
  • Honorar- und Gebührenstreitigkeiten;
  • Tarifbegrenzungen und Selbstbehalte;
  • Leistungsausschlüsse;
  • Rücktritt und Anfechtung;
  • Beendigung oder Fortführung des Versicherungsvertrags.

Krankentagegeld: Arbeitsunfähigkeit oder bereits Berufsunfähigkeit?

Das Krankentagegeld sichert während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit das laufende Einkommen. Versicherer stellen die Zahlung jedoch teilweise mit der Begründung ein, es liege keine vollständige Arbeitsunfähigkeit mehr vor oder der Zustand sei bereits als dauerhafte Berufsunfähigkeit einzuordnen.

Entscheidend können sein:

  • konkrete berufliche Tätigkeit;
  • vollständige Arbeitsunfähigkeit im versicherten Beruf;
  • medizinischer Verlauf;
  • Gutachten des Versicherers;
  • behauptete Berufsunfähigkeit;
  • Höhe des versicherten Nettoeinkommens;
  • Herabsetzung des Tagessatzes;
  • Leistung bei stufenweiser Wiedereingliederung;
  • Beendigung des Versicherungsverhältnisses;
  • Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gebäude-, Hausrat- und gewerbliche Sachversicherung

Bei einem größeren Sachschaden muss zunächst geklärt werden, welches versicherte Risiko eingetreten ist, welche Sachen und Kosten vom Vertrag umfasst werden und wie der Schaden sachverständig zu bewerten ist.

Wir beraten unter anderem bei:

  • Feuer- und Brandschäden;
  • Leitungswasserschäden;
  • Sturm- und Hagelschäden;
  • Überschwemmung und Rückstau;
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus;
  • Schäden an Maschinen und technischen Anlagen;
  • Elektronikschäden;
  • Transport- und Lagerschäden;
  • Kunst- und Spezialversicherungen;
  • Unterversicherung;
  • Neuwert- und Zeitwertentschädigung;
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten.
WirtschaftsWoche – Thomas Hüttenmüller von SH Rechtsanwälte zum Leitungswasserschaden

SH Rechtsanwälte in der WirtschaftsWoche

Welche Versicherung zahlt bei einem Leitungswasserschaden?

Die WirtschaftsWoche befragte Rechtsanwalt Thomas Hüttenmüller von SH Rechtsanwälte zur Regulierung eines Rohrbruchs.

Er erläuterte die Aufgaben von Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und – bei Schäden an fremdem Eigentum – möglicherweise einer Haftpflichtversicherung.

Der Beitrag hebt zudem die Bedeutung sofortiger Schadenminderung, einer Abstimmung mit dem Versicherer und einer umfassenden Fotodokumentation hervor.

Beitrag in der WirtschaftsWoche ansehen

Nach einem Sachschaden zuerst sichern, dokumentieren und abstimmen

Akute Gefahren müssen beseitigt und weitere Schäden möglichst verhindert werden. Gleichzeitig sollten Zustand und Ursache vor größeren Veränderungen umfassend dokumentiert werden.

Fertigen Sie Fotos und Videos an, sichern Sie beschädigte Teile, notieren Sie beteiligte Personen und informieren Sie den Versicherer. Notmaßnahmen dürfen erforderlich sein; eine vollständige Sanierung ohne ausreichende Beweissicherung kann spätere Auseinandersetzungen erschweren.

Bei einem erheblichen Schaden sollte außerdem geklärt werden, welche Sachverständigen beauftragt werden und welche Erklärungen gegenüber Versicherer oder Regulierer abgegeben werden.

Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall

Ein versicherter Sachschaden kann Produktion, Handel oder Dienstleistungen für Wochen oder Monate beeinträchtigen. Neben dem Sachschaden können fortlaufende Kosten, entgangener Betriebsgewinn und zusätzliche Aufwendungen entstehen.

Für die Regulierung sind insbesondere relevant:

  • versicherter Sachschaden als Ausgangspunkt;
  • Ursächlichkeit der Betriebsunterbrechung;
  • Haftzeit und Bewertungszeitraum;
  • fortlaufende Fixkosten;
  • entgangener Betriebsgewinn;
  • ersparte Kosten;
  • Saison- und Marktentwicklung;
  • Ausweichproduktion und Ersatzstandorte;
  • Mehrkosten zur Verkürzung der Unterbrechung;
  • Lieferketten- und Abhängigkeitsschäden;
  • Mitwirkung von Steuerberatern und Sachverständigen;
  • Abschlagszahlungen zur Sicherung der Liquidität.

Haftpflichtversicherung: Abwehr und Freistellung

Die Haftpflichtversicherung erfüllt zwei zentrale Aufgaben: Sie prüft und wehrt unbegründete Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei.

Deckungsstreit entsteht beispielsweise bei:

  • Privat- und Betriebshaftpflicht;
  • Produkt- und Umwelthaftpflicht;
  • Berufshaftpflicht;
  • Vermögensschadenhaftpflicht;
  • Bau- und Planungsschäden;
  • Bohr-, Kabel- und Leitungsschäden;
  • Serienschäden;
  • Nachmelde- und Rückwärtsversicherung;
  • bewussten oder wissentlichen Pflichtverletzungen;
  • vertraglichen Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüchen;
  • Abgrenzung zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschaden;
  • verspäteter Schadenmeldung.

D&O-Versicherung und Managerhaftung

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und weitere Organmitglieder können wegen behaupteter Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden. Die D&O-Versicherung soll solche Vermögensschäden absichern und zugleich die Abwehr unbegründeter Ansprüche finanzieren.

Typische Deckungsfragen sind:

  • versicherte Person und versicherte Tätigkeit;
  • Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
  • Claims-made-Prinzip;
  • Rückwärts- und Nachmeldeckung;
  • Innen- und Außenhaftung;
  • Abwehrkosten;
  • Mehrfach- und Serienschäden;
  • Versicherungssumme und Kostenanrechnung;
  • wissentliche Pflichtverletzung;
  • Insolvenz des Unternehmens;
  • Abtretung oder Pfändung des Deckungsanspruchs;
  • Interessenkonflikte zwischen Unternehmen und versicherter Person.

Weitere Bereiche des Versicherungsrechts

Lebens- und Rentenversicherung
Restschuld- und Ratenschutzversicherung
Kasko- und Fahrzeugversicherung
Transport- und Speditionsversicherung
Reise- und Reiserücktrittsversicherung
Rechtsschutzversicherung
Versicherungsvermittlung und Beratungshaftung
Berufliche und betriebliche Altersversorgung

Versicherungsvermittler und Beratungshaftung

Neben Ansprüchen gegen Versicherer können Ansprüche gegen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter entstehen. Das betrifft insbesondere ungeeigneten Versicherungsschutz, Deckungslücken, unvollständige Dokumentation und fehlerhafte Beratung bei Antragstellung oder Vertragsänderung.

SH Rechtsanwälte vertritt sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsvermittler – jeweils nach vorheriger Interessenkollisionsprüfung – insbesondere bei:

  • unzureichender Risikoanalyse;
  • fehlendem oder unzureichendem Versicherungsschutz;
  • fehlerhafter Beantwortung von Antragsfragen;
  • Dokumentationsmängeln;
  • unterlassenen Hinweisen auf Ausschlüsse;
  • nicht vorgenommenen Vertragsanpassungen;
  • Umdeckungen und Vertragswechseln;
  • Provisions- und Bestandsstreitigkeiten;
  • Regressansprüchen;
  • Deckung aus der eigenen Vermögensschadenhaftpflicht.

Beratung von Versicherungsunternehmen

Nach vorheriger Interessenkollisionsprüfung berät und vertritt SH Rechtsanwälte auch Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler.

Dazu gehören insbesondere:

  • Prämien- und Beitragsklagen;
  • Regressverfahren;
  • Passivvertretung in Deckungsklagen;
  • Prüfung komplexer Leistungsfälle;
  • Auslegung von Versicherungsbedingungen;
  • Vertretung in Berufungs- und Revisionsverfahren;
  • Beratung von Schadenabteilungen;
  • Inhouse-Schulungen für Mitarbeiter und Schadenfachgruppen.

Unsere Leistungen im Versicherungsrecht

Vertragsprüfung
Versicherungsschein, Tarif, Bedingungen, Nachträge und Risikoausschlüsse.
Leistungsprüfung
Versicherungsfall, Anspruchsvoraussetzungen, Beweise und Leistungshöhe.
Ablehnungsprüfung
Ausschlüsse, Obliegenheiten, Anzeigepflicht, Kausalität und Verschulden.
Gutachtenprüfung
Medizinische, technische und wirtschaftliche Feststellungen.
Außergerichtliche Regulierung
Leistung, Abschlagszahlung, Vergleich und wirtschaftliche Gesamtlösung.
Versicherungsprozess
Bundesweite Vertretung vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

So prüfen wir Ihren Versicherungsfall

1. Vertrag

Wir bestimmen Tarif, Bedingungen und versicherten Leistungsumfang.

2. Sachverhalt

Versicherungsfall, Schadenablauf und bisherige Erklärungen werden rekonstruiert.

3. Beweise

Gutachten, Befunde, Fotos, Kalkulationen und Zeugen werden ausgewertet.

4. Strategie

Wir erläutern Leistungsantrag, Verhandlung, Kosten und gerichtliches Vorgehen.

Welche Unterlagen benötigen wir?

  • Versicherungsschein und Nachträge;
  • Versicherungsbedingungen;
  • Versicherungsantrag und Gesundheitsfragen;
  • Beratungs- und Vermittlungsdokumentation;
  • Schaden- oder Leistungsanzeige;
  • Ablehnungs- oder Kürzungsschreiben;
  • bisheriger Schriftverkehr;
  • medizinische Befunde und Berichte;
  • Gutachten und Stellungnahmen;
  • Fotos und Videos;
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge;
  • Schadenaufstellungen;
  • berufliche Tätigkeitsbeschreibung;
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen;
  • Versicherungs- und Regulierungsprotokolle;
  • gerichtliche Schreiben und bekannte Fristen;
  • Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Häufige Fragen zum Versicherungsrecht

Was soll ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Prüfen Sie zunächst Ablehnungsgrund, Versicherungsbedingungen, Fristen und die bisher eingereichten Unterlagen. Geben Sie keine unüberlegte abschließende Stellungnahme ab und sichern Sie alle Beweise.

Ist das Ablehnungsschreiben der Versicherung verbindlich?

Nein. Eine Leistungsablehnung ist die Rechtsauffassung des Versicherers. Ob sie vertraglich und rechtlich zutrifft, kann außergerichtlich und gerichtlich überprüft werden.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Vertragliche Mitwirkungsobliegenheiten sind zu beachten. Methodik, Tatsachengrundlage und Ergebnis eines Gutachtens können jedoch überprüft und mit eigenen medizinischen oder sachverständigen Feststellungen angegriffen werden.

Wann sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht eingeschaltet werden?

Besonders frühzeitig bei hohen oder dauerhaften Leistungen, komplexen Gesundheitsfragen, umfangreichen Schadenanzeigen, Gutachterterminen, Rücktritt, Anfechtung oder einer drohenden endgültigen Leistungsablehnung.

Kann die Versicherung wegen falscher Gesundheitsangaben zurücktreten?

Das hängt von der konkreten Frage, der Kenntnis des Antragstellers, dem Verschuldensgrad, der Gefahrerheblichkeit und der Einhaltung gesetzlicher Fristen ab. Nicht jede unvollständige Angabe berechtigt zu jeder Reaktion.

Kann die Versicherung ihre Leistung wegen einer Obliegenheitsverletzung vollständig verweigern?

Nicht automatisch. Zu prüfen sind Wirksamkeit und Inhalt der Obliegenheit, Verschuldensgrad, Belehrung, Kausalität und mögliche Quotelung.

Wie wird Berufsunfähigkeit bewiesen?

Erforderlich sind regelmäßig eine genaue Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs und medizinische Feststellungen dazu, welche prägenden Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können.

Was zahlt die Versicherung bei einem Leitungswasserschaden?

Die Wohngebäudeversicherung kann Schäden am Gebäude und fest verbundenen Bestandteilen decken. Die Hausratversicherung kann bewegliche Sachen erfassen. Bei Schäden an fremdem Eigentum kann zusätzlich eine Haftpflichtversicherung relevant sein.

Was ist bei einem großen Sachschaden besonders wichtig?

Weitere Schäden müssen verhindert, der Zustand dokumentiert und Beweismittel gesichert werden. Größere Sanierungs- oder Entsorgungsmaßnahmen sollten mit Blick auf Beweislage und Versicherungsvertrag koordiniert werden.

Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Sie prüft die Haftung, wehrt unbegründete Ansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer im versicherten Umfang von berechtigten Schadensersatzansprüchen frei.

Vertritt SH Rechtsanwälte auch Unternehmen und Versicherer?

Ja. SH Rechtsanwälte berät Versicherungsnehmer, Unternehmen, Vermittler und nach vorheriger Interessenkollisionsprüfung auch Versicherungsunternehmen.

Vertritt SH Rechtsanwälte Mandanten bundesweit?

Ja. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Essen und vertritt Mandanten bundesweit. Besprechungen können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom Tarif, Versicherungsbeginn, betroffener Versicherungsart und konkretem Streit ab. Bei Berufsunfähigkeits-, Sach- oder Haftpflichtfällen kann eine Deckungsanfrage nach Prüfung der Unterlagen sinnvoll sein.

Warum SH Rechtsanwälte?

Fachanwaltliche Spezialisierung und Erfahrung mit komplexen Leistungsfällen

Im Versicherungsrecht entscheiden Vertragsbedingungen, Tatsachenvortrag und Beweisführung gemeinsam über den Erfolg. Medizinische oder technische Unterlagen müssen deshalb mit den konkreten Leistungsvoraussetzungen des Vertrags verbunden werden.

SH Rechtsanwälte verfügt über ausgewiesene fachanwaltliche Kompetenz im Versicherungsrecht und vertritt Mandanten bundesweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Deckungsstreitigkeiten.

Die Beratung umfasst private Personenversicherungen ebenso wie komplexe Sach-, Betriebsunterbrechungs-, Haftpflicht- und D&O-Fälle. Bei wirtschaftlich bedeutenden Schäden koordinieren wir die rechtliche Bearbeitung mit medizinischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Beweismitteln.

Versicherungsleistung oder Deckungsablehnung prüfen lassen

Senden Sie uns Versicherungsschein, Bedingungen, Antrag, Schaden- oder Leistungsanzeige, Ablehnungsschreiben, Gutachten und den bisherigen Schriftverkehr. Nennen Sie bitte die verlangte Versicherungsleistung, bekannte Fristen und Ihr gewünschtes Ergebnis.

Mandatsanfrage senden 0201 439 86 80

Hinweis zu Mandat und Fristen: Durch eine Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Die Mandatsübernahme erfolgt erst nach einer Interessenkollisionsprüfung und ausdrücklichen Bestätigung durch SH Rechtsanwälte. Bis zu dieser Bestätigung werden keine Verjährungsfristen, Gerichtsfristen, Anzeige-, Ausschluss-, Leistungs-, Nachprüfungs- oder sonstigen Fristen und Termine übernommen oder überwacht.