Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit

Gehören auch Sie zu den Versicherten, deren Berufsunfähigkeitsversicherung sich weigert, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu zahlen?
 

Damit sind Sie nicht allein. Etwa 25% der eingereichten Leistungsanträge wurden von den Versicherern abgelehnt.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sollen das Risiko der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Arbeitskraft der Versicherten infolge von Krankheit oder Unfall absichern. Ein Risiko, das realistisch ist, da statistisch gesehen jeder 4. Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird und seinen Beruf nicht mehr bzw. nicht mehr in dem bisherigen Umfang ausüben kann.

pfeil der BU

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen!
 

Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind dabei vielfältig. Psychische Erkrankungen, wie z.B. Depressionen oder ein Burnout, sind zwischenzeitlich die Hauptursache für die Inanspruchnahme von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die mit dem Ausfall der Arbeitskraft verbundenen Einkommenseinbußen können dabei bis zum sozialen Abstieg führen, so dass die Versicherungsleistungen oftmals existenzsichernd sind. Trotz nachgewiesener Berufsunfähigkeit lehnen die Versicherer Zahlungen immer wieder ab, obwohl Versicherte im Vorfeld oft jahrelang ihre Beiträge pünktlich gezahlt haben.
 

Bei Berufsunfähigkeit wird Zahlung oft verweigert! Doch was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?

 
Um die Frage zu beantworten, ob der Versicherer zahlen muss, kommtes auf juristische, medizinische und berufskundliche Fragen an.
 
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft daher;:
  • die versicherungsrechtliche Rechtsprechung,
  • die Formulierungen in den Versicherungsbedingungen,
  • die medizinischen Befunde und Gutachten,
  • die Anforderungen der beruflichen Tätigkeit/ Vorausetzungen für eine Berufsunfähigkeit,
  • die Ablehnugsgründe der Berufsunfähigkeitsversicherung (z.B. Anfechtung),
  • die Akte der Rentenversicherung, falls Sie auch Erwerbsminderungsrente beantragen,
  • das Nachprüfungsverfahren,
     

Berufsunfähigkeit von bundesweit 12.000 Kunden jedes Jahr nicht anerkannt.


Besondere Probleme stellen sich, wenn eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung im Rahmen eines Leistungsantrags plötzlich der Meinung ist, dass die „Gesundheitsfragen“ bei Vertragsabschluss von Ihnen falsch beantwortet wurden. Das kann zu Leistungsablehnung, Rücktritt vom Vertrag oder gar Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führen. Ferner werden die geltend gemachten Erkrankungen und deren Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit häufig nicht anerkannt, verharmlost oder die Versicherten auf andere Tätigkeiten verwiesen.
 

Profitieren Sie von unserem Spezialwissen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.


Wir unterstützen Sie bei Ihrer Auseinandersetzung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und bieten unseren Mandanten eine professionelle Begleitung ab dem Antragsverfahrens, in dem die entscheidenden Grundlagen für die Leistungsentscheidung gelegt werden. Aus unserer Erfahrung ist der frühzeitige Dialog zwischen einem Anwalt oder Fachanwalt für Versicherungsrecht und den behandelnden Ärzten ein Garant für den Erfolg eines Leistungsantrags.

Entscheidend in der Kommunikation mit den Schadenabteilungen der Versicherer ist die korrekte juristische Beurteilung der Leistungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden vertraglichen Regelungen. Profitieren Sie bei einer unvermeidlichen gerichtlichen Auseinandersetzung von unserer spezifischen Prozesserfahrung:

Profitieren Sie von unserem fachanwaltichen Wissen im Berufsunfähigkeitsrecht und unser schnellen sowie effizienten Arbeitsweise. Vereinbaren Sie unter 0201/4396860 oder 0231/9590660 einen ersten Beratungstermin. Wir nehmen bundesweit Mandate im Bereich des Berufsunfähigkeitssrecht an. 

Für die Bearbeitung benötigen wir in jedem Fall die folgenden Unterlagen: Berufsunfähigkeitsversicherungsschein, Berufsunfähigkeitversicherungsbedingungen, bisherige Korrespondenz mit dem Versicherer und - soweit vorhanden - ärztliche oder sachverständige Gutachten und - sofern schon gestellt - den Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistung.

Gruende feur BU