Widerruf Lebensversicherung

Wir prüfen die Widerrufsbelehrung in Ihrer Lebensversicherung schnell und kostenfrei.

Wir prüfen die Widerrufsbelehrung in Ihrer Lebensversicherung schnell und kostenfrei.
 

Eine Lebensversicherung galt vor Jahren aufgrund des Garantiezinses von ca. 4 % als sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge. Mit dem Absenken des Garantiezinses für Verträge aus der Zeit vom 01.01.1995 bis 31.12.2007 auf 1,25 % gilt dies heute allerdings nicht mehr.

Die Kündigung der oftmals unrentablen Lebensversicherungsverträge ist keine wirkliche Alternative, da für die Versicherungsnehmer dann lediglich ein Anspruch auf den niedrigen Rückkaufswert besteht, nicht aber auf die Rückgewähr der gezahlten Prämien.
 

Sind Sie mit Wertentwicklung Ihrer Lebensversicherung unzufrieden? Denken Sie über die Kündigung oder Verkauf Ihrer Lebensversicherung nach?


Dann sollten Sie sich hier über die weitaus bessere Option eines Widerspruchs erkundigen. Formfehler in Widerspruchsbelehrungen von Lebensversicherungen vieler Versicherungen machen einen nachträglichen Widerspruch gem. § 5a VVG a.F. oder oder § 8 VVG n. F. möglich.

Auch im Fall einer bereits erfolgten Kündigung der Lebensversicherung ist noch ein Widerruf wegen einer fehlerhaften Belehrung möglich. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum „ewigen Widerrufsrecht“ bei Lebensversicherungen aus dem Jahr 2015 wurden nunmehr im Jahr 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt.

Leider zeigt die tägliche Praxis, dass viele Lebensversicherungen einen Widerruf lapidar oder zu Unrecht zurückweisen bzw. ablehnen. Die Ablehnungen werden dabei oftmals standardmäßig formuliert und lediglich auf die zugunsten der Versicherungen ergangenen Urteile gestützt, ohne dass diese auf die konkrete Widerrufsbelehrung übertragbar sind. Das ist Taktik. Eine ablehnende oder verzögernde Grundhaltung bei der Bearbeitung Ihres Widerrufs sollten Sie in keinem Fall hinnehmen. 

Der Widerspruch einer Lebensversicherung wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufbelehrung gem. § 5a VVG a.F. ist leider kein Selbstläufer. Da ca. 108 Mio. Versicherungsverträge davon betroffen sind, ist diese Thematik von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Im Ergebnis geht es um immense Geldbeträge. So wurden ca. 400 Mrd. EUR Prämien auf diese Verträge gezahlt, deren Rückzahlung den Lebensversicherungen nun drohen. Betroffen sind alle großen Lebensversicherungen u.a. die Generali Lebensversicherung, Provinzial-Versicherung, Postbank Lebensversicherung, DBV Deutsche Beamtenversicherung, Allianz Lebensversicherung AG, Nürnberger Lebensversicherung.

Die betroffenen Lebensversicherer akzeptieren daher einen Widerruf nicht ohne Weiteres. Um auf Augenhöhe mit den Rechtsabteilungen der Lebensversicherungen verhandeln zu können, sollten Sie die Hilfe unserer spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen.

Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen:

  • Die Belehrung hebt sich nicht deutlich genug vom übrigen Text ab („drucktechnische Gestaltung“)"
  • Aus der Belehrung muss sich ergeben, dass für die Rechtzeitigkeit des Widerrufes die Absendung des Widerrufsschreibens ausreicht.
  • Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformaion wurden nicht übergeben,
  • ab dem 08.12.2004 betrug die Frist zum Widerspruch bei Lebensversicherungen 30 Tage und nicht 14 Tage.
  • Bis zum 31.07.2001 musste ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Schriftform des Widerrufes hingewiesen werden, danach musste der Widerruf in Textform (E-Mail reicht aus) eingelegt werden und hierauf hingewiesen werden.


Vergleich zwischen Kündigung und Widerruf einer Lebensversicherung:


Vertragsbeginn: 01.01.2004
Durchschnittliche Prämie:275,00 €
Prämien insgesamt: 39.600,00 €
Kündigung (Jahr 2016) Rückkaufswert: 25.592,12 €
Widerspruch (Jahr 2016): 45.517,11 €
Mehrwert bei Widerspruch: 19.924,99 €

 

Sind Sie an einer kostenlosen Prüfung der Widerrufsbelehrung Ihrer Lebensversicherung interessiert?

Wir prüfen die Widerrufsbelehrung in Ihrer Lebensversicherung (Kapitallebensversicherungsverträge, fondsgebundene Lebensversicherungsverträge, Rentenversicherungsverträge wie Riester) schnell und kostenfrei.

Der Widerruf aufgrund fehlerhafter Belehrungen zum Widerrufsrecht ist bei Lebensversicherungsverträgen immer noch unbegrenzt möglich. Nur der Widerruf von Darlehensverträgen wurde vom Gesetzgeber zeitlich eingeschränkt! 

Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht prüfen kostenlose Ihre die Widerrufsbelehrung in Ihrer Lebensversicherung. Gerne stehen wir Ihnen nach der kostenlosen Prüfung für ein kostenloses Erstberatungsgesprächs zur Verfügung, denn nicht immer ist ein Widerruf auch tatsächlich sinnvoll.

In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtschutzversicherung die Kosten des außergerichtlichen und ggf. auch gerichtlichen Verfahrens für Sie. Hier beraten wir Sie gern bzw. holen die notwendige Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.