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SEB ImmoInvest - Handlungsalternativen für betroffene Anleger

Der seit zwei Jahren geschlossene Immobilienfonds SEB ImmoInvest hatte am 07.05.2012 für einen Tag geöffnet. Die Ankündigung des Probehandelstags führte zu einem Ansturm der verkaufswilligen Anleger, sodass keine Verkaufsorder bedient werden konnte.

Das Fondsmanagement hat daraufhin die Auflösung des Immobilienfonds beschlossen. Bis zum April 2017 hat der Fonds nun Zeit, seine Immobilien zu verkaufen und die Verkaufserlöse halbjährlich an die Anleger auszukehren. Die erste Auszahlung soll bereits im Juni 2012 erfolgen.

Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger erfüllen können.

Beim SEB ImmoInvest sind rund 350.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert. Laut Fondsmanagement sind 92 Prozent davon von Privatanlegern investiert. Institutionelle Anleger und Dachfonds halten jeweils vier Prozent. Den größten Anteil haben also Privatanleger investiert und die Verunsicherung bei diesen ist zugleich am größten. 

In den vergangenen Tagen suchten zahlreiche verunsicherte Anleger Rat bei SH Rechtsanwälte und fragten nach Handlungsalternativen.
 

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Anleger:
 

Anleger, die aktuell Liquiditätsbedarf haben, können ihre Anteile am Zweitmarkt verkaufen, müssen jedoch hierbei einen Abschlag von derzeit 30 Prozent hinnehmen. Anleger, die keinen aktuellen Liquiditätsbedarf haben, können ihre Anteile weiter halten und hoffen, dass der Fonds bei Abwicklung die Immobilien zu den jeweiligen Verkehrswerten verkaufen kann. Wie bereits ausgeführt müssen Anleger in diesem Fall aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Immobilienfonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Schließlich können Anleger, die den entstehenden Schaden nicht einfach hinnehmen wollen, Schadensersatz gegen das beratende Bankinstitut und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. 

Es bestehen durchaus Erfolgsaussichten auf Schadensersatz wegen Falschberatung oder wegen eventuell fehlerhafter Angaben im Prospekt. 

Die Beteiligung am Immobilienfonds SEB ImmoInvest wurde vielen Anlegern als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen. Die zum Teil erheblichen Abwertungen offener Immobilienfonds haben allerdings erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien. Diese Art von Wertverlusten gibt es bei Festgeldanlagen nicht. Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten hingewiesen wurde bzw. eine Anlage am Immobilienfonds SEB ImmoInvest als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte die beratende Bank schadenersatzpflichtig sein.

Zudem lässt sich immer wieder beobachten, dass Bankinstitute Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhalten haben (sog. "Kick-backs"), gegenüber dem Anleger verschwiegen haben. Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, könnten dadurch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche ausgelöst worden sein, sog. "Kick-back"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher frühzeitig an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

SH Rechtsanwälte ist auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 

Wir stehen auch Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin an.