Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsjoker

► Schnelle Hilfe

► Beratung und Prüfung durch uns als Fachkanzlei im Bankrecht

► Falls vorhanden: Prüfung Ihrer Rechtsschutzversicherung  auf Deckung

 

Worum geht’s?

Nach der aktuellen Rechtsprechung kann die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden, wenn

► Privatleute betroffen sind und

► der Darlehns- bzw. Kreditvertrag nach dem 20.03.2016 abgeschlossen wurde und

► die Immobilie verkauft wurde oder verkauft werden soll und

► die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung intransparent ist.
 

Im Detail

Ob Trennung, Umzug oder Verlust des Arbeitsplatzes. Die Gründe, die Verbraucher dazu veranlassen können, einen Verkauf ihrer Immobilie zu erwägen, sind vielfältig und kommen oft unvorhergesehen. Regelmäßig kommt erschwerend hinzu, dass die Immobilie durch einen Verbraucherdarlehensvertrag finanziert worden ist, der zum Zeitpunkt des (beabsichtigten) Verkaufs noch eine lange Laufzeit aufweist und einer Veräußerung im Weg steht.

Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und Abhilfe geschaffen:

Als Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags mit gebundenem Sollzins haben Sie das Recht, einen Teil des noch offenen Darlehensbetrags oder auch den gesamten noch offenen Darlehensbetrag jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen, wenn hierzu ein berechtigtes Interesse besteht. Als berechtigtes Interesse für die vorzeitige Rückzahlung anerkannt ist z.B. die Ablehnung einer benötigten Kapitalerhöhung (z.B. zwecks Sanierungsmaßnahmen) durch die finanzierende Bank; aber auch der Verkauf der finanzierten Immobilie ist als berechtigtes Interesse für die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens anerkannt, und zwar unabhängig davon, aus welchem Grund Sie sich für einen Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden.

So weit, so gut.

Doch verzichtet die Bank in diesem Fall freiwillig auf Ihre für die kommenden Jahre eingeplanten Zinsen, die ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen?

Natürlich nicht. Ihre Bank wird Ihnen neben dem noch offenen Darlehensbetrag eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll - als Ausgleich für die vorzeitige Rückzahlung - sicherstellen, dass die Bank finanziell so gestellt wird, als wäre der Darlehensvertrag bis zum erstmöglichen Kündigungszeitpunkt fortgeführt worden. Aus Sicht der Banken stellt sich dies als Selbstverständlichkeit dar, denn - so die Banken – schließlich haben sie Ihnen das Darlehen im Vertrauen darauf zur Verfügung gestellt, in den kommenden Jahren Zinsen zu erwirtschaften.

Aus Sicht der Verbraucher hingegen stellt die Vorfälligkeitsentschädigung ein absolutes Ärgernis dar, da es sich hierbei faktisch um einen Strafzins handelt, dessen Berechnung völlig undurchsichtig ist und mit dessen Erhebung der Darlehensnehmer dafür abgestraft wird, dass er das geliehene Geld früher als vereinbart zurückzahlt. Die Berechnung der geforderten Vorfälligkeitsentschädigung kann oft nicht nachvollzogen werden und in Anbetracht der Höhe schreckt mancher vor einem Verkauf der Immobilie und Ablösung zurück. 

Die Grundlage für die geforderte Vorfälligkeit ist der Darlehens- bzw. Kreditvertrag. Bei der Lektüre der betreffenden Regelungen wird man aber häufig nicht sonderlich schlau. Die böse Überraschung folgt dann, wenn die Bank ihre Berechnung vorlegt. Von deren Berechnungen sind auch zunehmend die Gerichte überrascht und bieten den Bankkunden damit die Möglichkeit zur Rückforderung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung.

Nutzen Sie daher unseren Service zur kostenlosen Prüfung Ihres Darlehensvertrags.

Häufig gestellte Fragen

Warum SH Rechtsanwälte?

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Was kostet die anwaltliche Hilfe beim "Vorfälligkeitsjoker"?

Die Prüfung, ob die Aufklärung über die Vorfälligkeit in Ihrem Immobiliendarlehen fehlerhaft ist, ist für Sie kostenlos. Rechtsanwaltsgebühren fallen erst an, wenn wir über unsere kostenlose Prüfung hinaus für Sie tätig werden sollen (z. B. eine Erstberatung).

Grundsätzlich richtet sich das anwaltliche Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches sich am Streitwert orientiert. Gern geben wir Ihnen hierfür eine detaillierte Kostenübersicht oder vereinbaren für die außergerichtliche Vertretung ein Pauschalhonorar.

In vielen Fällen übernimmt die bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten des außergerichtlichen und ggf. auch gerichtlichen Verfahrens für Sie. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen sehen in der Regel vor, dass der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften maßgebend ist. Damit die Rechtsschutzversicherung greift, muss also zunächst ein Versicherungsfall eingetreten sein.

In den Fällen der fehlerhaften Aufklärung über die Vorfälligkeit liegt dieser Rechtspflichtenverstoß nach allgemeiner Meinung jedoch noch nicht bereits beim Abschluss des Darlehensvertrages vor. Der Versicherungsfall tritt erst dann ein, wenn die Bank, Sparkasse bzw. das betreffende Kreditinstitut sich weigert, auf die Vorfälligkeit zu verzichten bzw. die Rückzahlung verweigert.

Gerne übernehmen wir, das Einholen einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung  für Sie und stellen dies nicht gesondert in Rechnung.

In welchen Fällen hat die Bank keinen Anspruch auf die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ihre Bank beim Abschluss des Darlehensvertrags verschiedenen, gesetzlich vorgegeben Informationspflichten nachzukommen hat, um Sie hinreichend über die wichtigsten mit der Finanzierung zusammenhängenden Umstände aufzuklären. Genügen die Angaben in Ihrem Darlehensvertrag den strengen gesetzlichen Anforderungen nicht, kann dies dazu führen, dass Ihre Bank keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung hat. Der Anspruch der Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist u.a. dann ausgeschlossen, wenn Sie ihren Darlehensvertrag ab dem 21.03.2016 abgeschlossen haben und Ihr Darlehensvertrag keine hinreichenden Angaben

  • zur Laufzeit des Vertrags,
  • zu Ihrem Kündigungsrecht oder
  • zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
     

enthält.

Unsere langjährige Erfahrung als Fachkanzlei im Bankrecht zeigt, dass viele Darlehensverträge von Genossenschaftsbanken, Sparkassen und anderen Kreditinstituten keine hinreichenden Angaben enthalten und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auch oft falsch ist.

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Prüfung.

 

Was sagen die Gerichte?

Mangels klarer und verständlicher Regelung der Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung verdammte bspw. das Landgericht Rostock (Urteil vom 10. Februar 2021, Az.: 2 O 872/19) die Ostsee-Sparkasse Rostock zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 23.500,00 Euro plus Zinsen. Da die Sparkassen in den meisten Fällen das gleiche Vertragswerk nutzen, hat das Urteil weitreichende Folgen für alle Sparkassen-Kunden. 

 

Andere Banken sind ebenfalls betroffen. So verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt die Commerzbank zur Rückzahlung von 21.600,00 Euro (Urteil vom 01. Juli 2020, Az.: 17 U 810/19 - bestätigt mit BGH, Beschluss vom 28.06.2021, Az.: XI ZR 320/20). Das Landgericht Konstanz verdonnerte die Volksbank am 08. Dezember 2020 (Az.: C 4 O 155/20) zur Zahlung von 8.300,00 Euro.

 

Laut den Gerichtsentscheidungen genügt es nicht, nur die Parameter für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu benennen, ohne konkret zu regeln, wie diese miteinander in Beziehung zu setzen sind. Der Verbraucherschutzgedanke des § 502 BGB erfordert die lückenlose und transparente Information der Bankkunden. Ansonsten greift die Sanktion des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB und die Verpflichtung zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung entfällt oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann zurückgefordert werden.

 

Aber Achtung! Der „Vorfälligkeitsjoker“ sticht nur bei Darlehen bzw. Krediten von Privatleuten, die nach dem 20. März 2016 den Darlehnsvertrag abgeschlossen haben und die Immobilie verkauft haben bzw. verkaufen wollen.  Der „Vorfälligkeitsjoker“ kann insbesondere für Darlehensnehmer, die nicht vom „Widerrufsjoker “ profitieren können, empfehlenswert sein. 

Wie reagieren Banken, Sparkassen bzw. sonstige Kreditinstitute auf eine Rückforderung der Vorfälligkeit?

Angesichts der für Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten wirtschaftlich sehr nachteiligen Folgen wird auf einer Vorfälligkeit bestanden. Oftmals ist zu beobachten, dass Banken, Sparkassen und sonstige Kreditinstitute erst dazu bereit sind, Vergleichsangebote wie etwa die Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung zu unterbreiten, nachdem der Kreditnehmer einen Fachanwalt für Bankrecht mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt hat. Sollte Ihre Bank sich jedoch unnachgiebig zeigen und keine Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung haben, muss Klage eingereicht werden. Dies erfolgt stets nach Absprache mit Ihnen.

Wie lange dauert die Verhandlung mit der Bank?

Sie erhalten nach unserem ersten Anschreiben im Regelfall innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung von der Bank. Sofern diese positiv ist, steht einer Einigung mit der Bank nichts mehr im Wege.
 

In Einzelfällen kann es auch zu längeren Schriftwechseln kommen. Als Durchschnitt hat sich eine Abwicklungszeit von sechs bis acht Wochen herausgebildet.