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Sie haben Ihr ärztliches Attest zu spät an die Unfallversicherung geschickt?

Die Bescheinigung ist in der Regel innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei der Versicherung einzureichen. Es können ggf. jedoch im Versicherungsvertrag andere Fristen geregelt sein. Nach Verstreichen der Frist kann ein Anspruch gegen die Versicherung nicht mehr durchgesetzt werden.

In der Bescheinigung müssen stehen:
- ein konkreter Dauerschaden,
- die hierfür angenommene (unfallbedingte) Ursache
- und die Art ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten

Das OLG Koblenz, Urteil vom 18. 11. 2011, Az.: 10 U 230/11, hat dies jetzt für die Fälle bestätigt, bei denen die Vertragsparteien in besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung eine Erweiterung des Versicherungsschutzes in Form einer zusätzlichen Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 % vereinbart haben. Auch für diesen Anspruch würden die Fristen zum Invaliditätseintritt und zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung gelten. Zudem reiche der Bericht eines Neuropsychologen nicht aus, weil ein Neuropsychologe kein Arzt sei.

Der Streit über die ärztlichen Feststellungen ist für eine Vielzahl von Prozessen verantwortlich. Nichts ist ärgerlicher, als aufgrund einer solchen (zugegeben wichtigen) Vorfrage einen Prozess zu verlieren.

SH Rechtsanwälte berät Sie gerne zu Inhalt und Umfang des Attests.

SH Rechtsanwälte ist eine auf das Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Versicherungsrecht vertritt bundesweit Mandanten in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.