Der Stern schreibt zum Kontrollsystem innerhalb der Bank:
„…Die Rundbriefe…lassen auch erahnen, dass in einem System, das auf permanenter Kontrolle, interner Konkurrenz und öffentlicher Ächtung von Minderleistungen basiert, an erster Stelle kaum das Wohl des Kunden steht. Wer als Bankberater derart zum Verkauf getrieben ist, für den kann schnell zweitrangig werden, was wer wem anbietet. Hauptsache die Kasse stimmt.“
An anderer Stelle heißt es:
„…Immer geht es um das Erreichen – oder vielmehr das Nichterreichen . firmeninterner Ziele, etwa der vorgegebenen Zahl für Kundengespräche, Kreditvertragsabschlüsse und Versicherungspolicen. Filialleiter, die Vorgaben verfehlen, werden per Rundschreiben desavouiert, Top-Seller hingegen zu Luxus – Trips eingeladen.“
Ob eine Falschberatung vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Es ist zu fragen, ob der Kundenberater eine Prüfungs- und Aufklärungspflicht missachtet hat:
Dazu gehören die Fragen
- ob das angebotene Produkt überhaupt zu den Wünschen des Kunden passt,
- wie die konkrete Anlageform überhaupt funktioniert und
- welche Verluste im schlimmsten Falle drohen.
Das Verschweigen von Rückvergütungen bzw. Provisionen bei der Vermittlung eines Fonds (bspw. Immobilienfonds), führt beispielsweise zur Rückabwicklung der Anlagegeschäfte. Zudem muss bei Fonds vor Vertragsunterschrift ein vollständiger Prospekt des jeweiligen Lebensversicherungsfonds übergeben werden.
SH Rechtsanwälte berät Sie gerne in diesen Fällen.
SH Rechtsanwälte ist auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger. Wir stehen auch Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Kapitalanlage gern zur Verfügung.