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Landgericht Berlin bestätigt Fehler in den Kreditunterlagen der VW Bank

Wurde der Autokauf mit einem Kredit der Volkswagen Bank GmbH (VW Bank) finanziert, steht nach einem Urteil des Landgerichts Berlin, Az. 4 O 150/16, dem Autokäufer als Kreditnehmer ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht zu, da die von der VW Bank zum Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Die Widerrufsbelehrung ist deshalb falsch, weil die VW Bank ihre gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat. Die Richter am Landgericht Berlin bemängelten, dass die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten des Verbrauchers und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Kreditvertrag lückenhaft und missverständlich sind. Der Verbraucher werde hier über seine Rechte und Pflichten nicht vollständig informiert. Das Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass der Widerruf auch viele Jahre nach Abschluss des Kreditvertrages noch möglich ist. Dieses zeitlich unbefristete Recht zum Widerruf wird deshalb auch als Widerrufsjoker bezeichnet.

Widerrufen und Diesel zurückgeben!

Da der Kreditvertrag ein rechtlich verbundenes Geschäft mit dem Kaufvertrag darstellt, führt der Widerruf zur Rückabwicklung beider Verträge. Der Autokäufer erhält seine Zahlungen zurück und kann das Auto zurückgeben.

Als Folge des wirksam erklärten Widerrufs könne der Kläger im vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall die geleistete Anzahlung und die gezahlten Raten in Höhe von insgesamt ca. 17.300,- EUR zurückverlangen.

Nachtrag vom 5. Februar 2018:
Gegen das Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt, die beim Kammergericht zum Aktenzeichen 13 U 44/17 geführt wird.

Nachtrag vom 18. Mai 2018:
Der Kläger hat seine Klage zurückgenommen; das Urteil des Landgerichts ist damit gegenstandslos. Es ist davon auszugehen, dass – wie so oft – ein gütliche Einigung erzielt worden ist, um die Rechtskraft eines für die Automobilindustrie nachteiligen Urteils zu verhindern.

Da die VW Bank standardisierte Verträge verwendet, findet sich der vom Landgericht Berlin angesprochene Fehler in sämtlichen Kreditverträgen der VW Bank. Auch die VW-Töchter Audi, Seat und Skoda benutzen die identischen Vertragsformulare.

Die Fachanwälte der Kanzlei SH-Rechtsanwälte beraten und vertreten eine Vielzahl von Mandanten bei der Frage der Möglichkeit des Widerrufs eines Autokredits im Rahmen des Dieselskandals. Fehler finden sich nach Auffassung unserer Kanzlei nicht nur in den Verträgen der Autokreditbanken des VW-Konzerns, sondern auch in den Verträgen anderer Autobanken, wie z.B. Mercedes-Benz Bank AG, Opel Bank, Porsche Financial Services AG und Toyota Financial Services.

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