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Ist ein Gleiteisunfall vor Fahrtantritt zur Arbeit ein Arbeitsunfall?

Arbeitnehmer sind in Deutschland auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Doch was gilt, wenn der unmittelbare Arbeitsweg kurz unterbrochen wird – sei es zum Testen der Straßenbeschaffenheit, zum Tanken oder zum Einkaufen?

Schneefall, überfrierende Nässe und diesbezügliche Warnungen des Wetterdienstes führen häufig dazu, dass Autofahrer morgens vor dem Start zur Arbeit vorsorglich die Fahrbahnverhältnisse prüfen. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Denn nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Januar 2018 (Az.: B 2 U 3/16 R) besteht dafür kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

In dem zu entscheidenden Fall prüfte der Kläger morgens vor seiner Fahrt zur Arbeitsstätte die Straßenverhältnisse, da nach einer Meldung des Deutschen Wetterdienstes nachts mit überfrierender Nässe zu rechnen sei. Nach dem Verlassen des Wohnhauses deponierte er zunächst seine Arbeitstasche in dem auf dem Grundstück geparkten Auto und ging vom Grundstück zu Fuß einige Meter auf die öffentliche Straße, um dort die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen.

Auf dem Rückweg zum Auto stürzte er dann an der Bordsteinkante und verletzte sich am rechten Arm. Die Bundesrichter sahen darin keinen versicherten Arbeitsunfall, da die Prüfung der Fahrbahnverhältnisse lediglich eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg darstellt.

Für Vorbereitungshandlungen besteht nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur Versicherungsschutz, wenn entweder eine rechtliche Pflicht dazu besteht oder wenn die Handlung zur Beseitigung eines unvorhergesehenen Hindernisses erforderlich ist, um den Arbeitsweg aufzunehmen oder fortzusetzen.

Dies war vorliegend nicht der Fall. Dass der Kläger die Prüfung als sinnvoll oder erforderlich erachtet hat, sei nach Auffassung der Richter nicht entscheidend, da eine solche durch die Straßenverkehrsordnung weder geboten noch für den Antritt der Fahrt unverzichtbar gewesen ist.

Riskieren Sie auf der Fahrt zur Arbeit nicht Ihre Unfallversicherung

Sind Sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit verunfallt und haben Fragen zu Ansprüchen gegen die gesetzliche Unfallversicherung? Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.