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WDR: Krankenkasse verweigert Reha?

SH Rechtsanwälte unterstützt die Redaktion Lokalzeit Ruhr vom WDR Fernsehen im Falle des kleinen Julian, der am 18.01.2017 Thema der Sendung Lokalzeit hilft im WDR war und konnte so eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erreichen werden. Frau Rechtsanwältin Walther, Fachanwältin für Sozialrecht stand der Redaktion von Lokalzeit hilft mit Rat zur Seite.
 
Was ist eine REHA-Maßnahme?
 
Um den Gesundheitszustand zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhindern oder eine Pflegebedürftigkeit abzuwenden, können Maßnahmen der Medizinischen Rehabilitation (kurz Reha) erbracht werden.
 
Die einzelnen Maßnahmen und möglichen Behandlungen sind dabei vielfältig und können sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
Fast alle Sozialleistungsträger können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Medizinischen Reha übernehmen.
 
Zielt die Rehamaßnahme auf die Wiederherstellung der Gesundheit ab (z. B. bei Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt, Adipositas) übernimmt in der Regel die Krankenkasse die anfallenden Kosten. Rehamaßnahmen zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit (z.B. bei Burn-Out) finanziert dagegen der Rentenversicherungsträger.
 
Nach Eingang des erforderlichen Antrages, der im Idealfall mit dem behandelnden Arzt ausgefüllt werden sollte, wird zunächst innerhalb von 14 Tagen geprüft, welcher Kostenträger zuständig ist und der Antrag automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.
 
Durch diese kurze Frist sollen Verzögerungen durch Zuständigkeitsprobleme vermieden werden.
 
Ihr Antrag auf REHA wurde abgelehnt?
 
Bereits innerhalb einer weiteren Woche muss über die eigentlich beantragte Leistung entschieden werden, wenn kein Gutachten zur Klärung des Reha-Bedarfs eingeholt werden muss.

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Kostenübernahme sind die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme und die Verordnung durch einen Arzt.
Ist die Rentenversicherung der Kostenträger, müssen weitere persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
 
Für einen erfolgreichen Antrag sollten diesem detaillierte Bescheinigungen der behandelnden Ärzte über die Art der Erkrankung und die Notwendigkeit der Reha beigefügt werden. Hilfreich sind auch individuelle Angaben hinsichtlich der alltäglichen Einschränkungen des Patienten im Vergleich zu gleichaltrigen Personen.
 
Sollte der Antrag dennoch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch zu erheben und im anschließenden Widerspruchsverfahren nochmals die medizinische Notwendigkeit zu erläutern.
 
Mut zum Widerspruch: Wenn die Krankenkasse nicht sofort zahlt!

Vereinbaren Sie unter 02014398680 ein Erstberatungsgespräch bei uns, in dem die Erfolgsaussichten und alternative Strategien für eine zeitnahe Lösung erörtert werden. Wir unterschützen unsere Mandanten bereits bei Antragsstellung der REHA über das Widerspruchsverfahren bis hin zur Klage vor allen deutschen Sozialgerichten. Sprechen Sie uns an.