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Negativzinsen zurückfordern: Was gilt nach dem BGH-Urteil 2025?

BGH zu Verwahrentgelten – Stand August 2026

Negativzinsen gezahlt: Können Bankkunden Verwahrentgelte zurückfordern?

Die Niedrigzinsphase ist beendet, die rechtliche Aufarbeitung aber nicht. Der Bundesgerichtshof hat am 4. Februar 2025 mehrere Klauseln zu sogenannten Verwahrentgelten oder Negativzinsen beanstandet.

Für Spar- und Tagesgeldkonten ist die Rechtslage besonders verbraucherfreundlich: Entsprechende Verwahrentgelte widersprechen nach der BGH-Rechtsprechung dem Spar- und Anlagezweck. Bei Girokonten sind Verwahrentgelte nicht generell ausgeschlossen; die konkret geprüften Klauseln waren jedoch intransparent und deshalb unwirksam.

Wer zwischen 2019 und 2022 Verwahrentgelte gezahlt hat, sollte deshalb nicht mehr fragen, ob die EZB damals Negativzinsen verlangte. Entscheidend sind Kontotyp, Klausel, gezahlter Betrag und Verjährung.

Tagesgeld und Sparen

BGH: Verwahrentgelt grundsätzlich problematisch

Bei Spar- und Tagesgeldkonten kann ein laufendes Entgelt, das das Guthaben vermindert, dem Vertragszweck widersprechen.

Girokonto

Nicht pauschal verboten

Beim Girokonto kommt es besonders auf die konkrete Entgeltklausel und deren Transparenz an.

Rückforderung

Verjährung gesondert prüfen

Ob ältere Zahlungen noch verlangt werden können, hängt von Anspruchsentstehung, Kenntnis und möglichen Hemmungstatbeständen ab.

Was hat der BGH 2025 zu Negativzinsen entschieden?

Der XI. Zivilsenat entschied in vier Verfahren über Verwahrentgeltklauseln von Banken und Sparkassen. Die Urteile betreffen Verbraucher und verschiedene Kontomodelle. Für Spar- und Tagesgeldkonten stellte der BGH darauf ab, dass solche Konten neben der sicheren Verwahrung gerade dem Sparen und der Kapitalanlage dienen. Ein Entgelt, das das Kapital fortlaufend vermindert, verändert diesen Vertragscharakter.

Bei Girokonten sah der BGH die Erhebung eines Verwahrentgelts nicht als von vornherein unzulässig an. Die in den Verfahren verwendeten Klauseln scheiterten jedoch am Transparenzgebot, weil die wirtschaftliche Belastung nicht hinreichend klar bestimmbar war.

BGH, 04.02.2025

Vier Grundsatzentscheidungen zu Verwahrentgelten

XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23

Verbraucherzentrale – Stand Juli 2026

Kann gezahltes Verwahrentgelt zurückverlangt werden?

Ist die zugrunde liegende Entgeltvereinbarung unwirksam und hat die Bank dennoch Beträge abgebucht, kommen bereicherungsrechtliche Rückzahlungsansprüche in Betracht. Eine automatische Rückzahlung an jeden Kunden folgt aus den BGH-Urteilen jedoch nicht.

Vor einer Forderung sollte deshalb nachvollzogen werden, auf welchem Konto das Entgelt anfiel, welche Klausel vereinbart war, wie hoch die Belastungen tatsächlich waren und ob die Forderung noch durchsetzbar ist.

Verjährung nicht pauschal beurteilen

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. Der Fristbeginn hängt jedoch nicht allein vom Abbuchungsdatum ab, sondern auch von den Voraussetzungen des § 199 BGB.

Die Verbraucherzentralen vertreten mit Stand Juli 2026 die Auffassung, dass mindestens seit Anfang 2022 eingezogene Entgelte nicht ohne Weiteres als verjährt behandelt werden können und bei älteren Zahlungen wegen der lange ungeklärten Rechtslage eine weitergehende Prüfung erforderlich ist.

Eine allgemeine Aussage, alle Negativzinsen seit 2019 könnten heute noch zurückgefordert werden, wäre unseriös. Bestehende Hemmungstatbestände und der konkrete Kenntnisstand müssen geprüft werden.

Wann ist eine anwaltliche Prüfung wirtschaftlich sinnvoll?

  • wenn über mehrere Jahre erhebliche Verwahrentgelte abgebucht wurden;
  • bei hohen Guthaben auf mehreren Konten oder Konten verschiedener Institute;
  • wenn die Bank eine Rückzahlung trotz BGH-Rechtsprechung ablehnt;
  • wenn die Entgeltvereinbarung individuell oder in einem gesonderten Formular getroffen wurde;
  • bei größeren Streitbeträgen oder zusätzlichen unzulässigen Bankentgelten;
  • wenn die Bank Verjährung einwendet und der Fristbeginn streitig ist.

Weitere Informationen von SH Rechtsanwälte

Bankrechtliche Ansprüche strukturiert prüfen

Der Beitrag betrifft ausschließlich Verwahrentgelte. Andere Bankgebühren, Zinsanpassungen oder Phishing-Fälle folgen anderen Anspruchsgrundlagen.

Häufige Fragen zu Negativzinsen und Verwahrentgelt

Sind Negativzinsen heute noch ein aktuelles Problem?

Die EZB-Negativzinsphase endete 2022. Aktuell geht es vor allem um die Rückforderung früher gezahlter Verwahrentgelte und um die rechtliche Bedeutung der BGH-Urteile von 2025.

Sind Verwahrentgelte auf Girokonten immer unwirksam?

Nein. Der BGH hält ein Verwahrentgelt auf Girokonten nicht grundsätzlich für unzulässig. Die von ihm geprüften Klauseln waren jedoch intransparent und deshalb unwirksam.

Kann ich Verwahrentgelt vom Tagesgeldkonto zurückfordern?

Nach der BGH-Rechtsprechung bestehen hierfür gute rechtliche Ansatzpunkte. Ob im konkreten Fall ein durchsetzbarer Rückzahlungsanspruch besteht, hängt unter anderem von Klausel, Zahlungen und Verjährung ab.

Welche Unterlagen brauche ich?

Benötigt werden Kontoauszüge oder Entgeltaufstellungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse, Vereinbarungen zum Verwahrentgelt, Bankkorrespondenz und gegebenenfalls bereits erhobene Einwendungen.

Erhebliche Verwahrentgelte an Bank oder Sparkasse gezahlt?

Senden Sie uns die Vereinbarung zum Verwahrentgelt, Kontoauszüge oder eine Entgeltaufstellung und die Reaktion Ihrer Bank. Bei kleineren Einzelbeträgen sollte zunächst geprüft werden, ob eine anwaltliche Vertretung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Rückforderungsanspruch prüfen 0201 439 86 80

Hinweis zu Mandat und Fristen: Durch eine Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Zunächst erfolgt eine Interessenkollisionsprüfung. Die Mandatsannahme muss ausdrücklich durch SH Rechtsanwälte bestätigt werden. Vor dieser Bestätigung werden keine Verjährungsfristen, Gerichtsfristen, Zahlungsfristen oder sonstigen Termine übernommen oder überwacht.