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LG Essen: Software-Update ist nicht ausreichend, um den Schaden zu beseitigen

In dem vor dem Landgericht (LG) Essen zu verhandelnden Verfahren zum Thema „Abgasskandal“ ging es um einen VW Tiguan Sport & Style BlueMotion, den der Kläger bei einem Autohändler im Jahr 2015 als Gebrauchtwagen erwarb. SH Rechtsanwälte unterstützte den geschädigten Dieselbesitzer Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend zu machen.

Das Landgericht Essen urteilte am 23.08.2019 mit dem Aktenzeichen 5 O 369/19, dass VW dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu zahlen habe Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Pkws. Laut dem Gericht ist die Klage begründet und dem Kläger steht ein Anspruch gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Volkswagen AG zu.

Das streitgegenständliche Fahrzeug des Mandanten der SH Rechtsanwälte besitzt den Motor Typ EA189, der eine Steuerungssoftware aufweist, die im Prüfstand in einen Modus wechselt, der weniger Schadstoffe ausstößt. Dem Rückruf folgend hatte der Mandant das Software-Update aufspielen lassen und sich im Jahr 2018 dennoch entschieden Klage zu erheben.

Die Richter des Landgerichts Essen haben nun entschieden, dass der eingetretene Schaden, der durch die Abschalteinrichtung zugefügt wurde, durch die Bereitstellung und Durchführung des Software-Updates nicht beseitigt ist. Der Schaden ist dadurch entstanden, dass der Kaufgegenstand nicht demjenigen entspricht, den der Käufer nach dem Kaufvertrag erwerben sollte. Die Kammer begründete, dass „der vorhandene Mangel, welcher deliktsrechtlich […] einen Schaden begründet, […] nicht lediglich beseitigt [wird], vielmehr wird das Fahrzeug insgesamt verändert und stellt auch nach Durchführung des Updates nicht das vertraglich geschuldete Fahrzeug dar“ (LG Essen, Az.: 5 O 369/19, 23.08.19).

SH Rechtsanwälte ist eine renommierte Kanzlei aus dem Ruhrgebiet, die im Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und auch zum Thema Dieselskandal tätig ist. Wenn auch Sie Rechtsberatung durch einen unserer versierten Rechtsanwälte oder kompetenten Fachanwälte wünschen, können Sie gern einen Termin unter 0201 439 868 0 vereinbaren oder Ihr Anliegen in unserem Schnelle-Hilfe-Formular schildern. Weitere Informationen rund um den Abgas-Skandal sowie ein Formular, um Ihre Ansprüche kostenlos von uns prüfen zu lassen, finden Sie hier und auf www.diesel-zurückgeben.de.

Urteil vom Landgericht Essen, Az. 5 O 369/19, 23.08.19