Immobilienrecht

Anwälte für Immobilienrecht - SH Rechtsanwälte sichert Ihr Investment.

Erfolgreiche Rechtsberatung – zum richtigen Zeitpunkt.


Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Zwangsversteigerungsrecht.:
 

  • Vertretung von Gläubiger- oder Schuldnerinteressen im Zwangsversteigerungsverfahren;
  • Wahrnehmung von Zwangsversteigerungsterminen auch als Terminsvertreter für Zwangsversteigerungen;
  • Rechtsberatung und Begleitung von Bietinteressenten oder Mietern/Pächtern;
  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln (z.B. effektive Abwehr von Immobilienversteigerungen oder Bearbeitung von Teilungsversteigerungen für Miterben, Erbengemeinschaften oder Miteigentümer);
  • Vertretung im Rechtsmittelverfahren.

 

Auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts sind Erfahrung, Kompetenz und unternehmerisches Denken die Erfolgsfaktoren für eine gelungene Vertretung. Unsere Rechtsanwälte für Zwangsversteigerungsrecht übernehmen bundesweit die Vertretung von Beteiligten im Zwangsversteigerungsverfahren. Aufgrund der Spezialisierung unserer Kanzlei im Bereich des Bank-,  Kapitalanlage-, und Versicherungsrechts steht die Vertretung von Banken, Versicherungen und anderen dinglichen Gläubigern im Vordergrund, aber auch wir beraten und vertreten auch Betroffene in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren zwischen Antragstellung und Verteilungstermin. Die spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung.

In unserer Erstberatung beraten wir, ob und wie eine Teilungs- oder Zwangsversteigerung für den Miteigentümer/ Gläubiger Sinn macht, klären über die anfallenden Kosten und die mögliche Dauer sowie über etwaige Versteigerungsverhinderungsgefahren auf. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten über die optimale taktische Positionierung von bestimmten Rechten im Grundbuch und suchen im Dialog mit den Beteiligten nach den bestmöglichen Ergebnissen. Im Rahmen der betroffenen Schuldnervertretung nehmen wir Versteigerungstermine wahr, prüfen die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln und führen bei Erfolgsaussicht Rechtsmittelverfahren oder Vergleichsverhandlungen durch.
 

Terminsvertreter für Zwangsversteigerungen

Neben der Überprüfung der Forderungsanmeldungen und des festgestellten geringsten Gebotes im Versteigerungstermin, der Stellungnahme zu etwaigen im Termin eingelegten Rechtsmitteln und Verlangen von Sicherheitsleistungen, verhandeln unsere Rechtsanwälte für Zwangsversteigerungsrecht selbstverständlich während der Bietzeit aktiv mit Bietinteressenten und fördern erfolgreich das Bietgeschäft, um für die Beteiligten möglichst optimale Ergebnisse zu erzielen. Darüber hinaus wird für den Gläubiger ein schriftlicher Terminsbericht ausgestellt und über Besonderheiten informiert.