Antworten auf häufige Fragen
Arbeitsrecht verständlich erklärt
Darf mein Arbeitgeber mich abmahnen? Muss ich Überstunden leisten? Was geschieht mit meinem Urlaub? Wie lange kann ein Arbeitsvertrag befristet werden? Unsere FAQ geben Arbeitnehmern, Führungskräften und Arbeitgebern eine erste Orientierung zu häufigen Fragen des Arbeitsrechts.
Die Antworten ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Stellung im Unternehmen und der genaue zeitliche Ablauf können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Öffnen Sie die gewünschte Frage durch Anklicken. Bei einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag, einer Abmahnung oder einer laufenden Frist sollte eine individuelle Prüfung möglichst frühzeitig erfolgen.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Bei einer Kündigung läuft regelmäßig eine Dreiwochenfrist
Wer die Wirksamkeit einer schriftlichen Kündigung gerichtlich überprüfen lassen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Warten Sie deshalb nicht auf die vollständige Klärung aller Fragen, bevor Sie anwaltlichen Rat einholen.
Abmahnung im Arbeitsrecht
Kann eine Abmahnung durch Zeitablauf wirkungslos werden?
Eine Abmahnung verliert nicht automatisch nach sechs Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren ihre Wirkung. Entscheidend sind unter anderem die Art und Schwere des gerügten Verhaltens, der weitere Verlauf des Arbeitsverhältnisses und die Frage, ob später ein vergleichbarer Pflichtverstoß erfolgt.
Auch wenn ihre kündigungsrechtliche Warnfunktion nach längerer beanstandungsfreier Beschäftigung an Bedeutung verliert, folgt daraus nicht zwingend ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.
Eine zu Recht erteilte Abmahnung muss regelmäßig erst dann entfernt werden, wenn sie für das Arbeitsverhältnis unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr von Bedeutung sein kann.
Wann ist vor einer Kündigung keine Abmahnung erforderlich?
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich zunächst eine Abmahnung erforderlich, wenn erwartet werden kann, dass der Arbeitnehmer sein steuerbares Verhalten nach einer deutlichen Warnung ändert.
Eine Abmahnung kann insbesondere entbehrlich sein, wenn bereits erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach einer Warnung nicht zu erwarten ist, oder wenn eine besonders schwere Pflichtverletzung vorliegt, deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber offensichtlich unzumutbar wäre.
Ob dies bei Diebstahl, Beleidigungen, Arbeitszeitbetrug, Tätlichkeiten oder anderen Pflichtverletzungen der Fall ist, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Was kann ich gegen eine Abmahnung unternehmen?
Arbeitnehmer können zunächst prüfen lassen, ob die Abmahnung den Sachverhalt zutreffend und hinreichend konkret beschreibt, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorlag und ob die rechtliche Bewertung verhältnismäßig ist.
Je nach Fall kommen eine Gegendarstellung, eine außergerichtliche Aufforderung zur Rücknahme und Entfernung oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Betracht. Manchmal kann es strategisch sinnvoller sein, zunächst nicht förmlich gegen die Abmahnung vorzugehen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Abmahnung im Arbeitsrecht .
Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Ruhezeiten
Wie lange darf ein Arbeitnehmer täglich arbeiten?
Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder acht Stunden werktäglich eingehalten werden.
Tarifverträge, besondere Branchen, Nachtarbeit, Bereitschaftsdienste und Notfälle können zu besonderen Regelungen führen.
Welche Ruhezeit muss zwischen zwei Arbeitstagen liegen?
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten.
Für bestimmte Branchen und aufgrund tariflicher oder gesetzlicher Sonderregelungen kann die Ruhezeit unter festgelegten Ausgleichsbedingungen verkürzt werden.
Muss ich in meiner Freizeit dienstliche Nachrichten beantworten?
Außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit besteht grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung, ständig telefonisch oder per E-Mail erreichbar zu sein.
Abweichungen können sich beispielsweise aus wirksam vereinbarter Rufbereitschaft, einem Bereitschaftsdienst, der konkreten Position oder besonderen Notfällen ergeben. Auch dabei sind Arbeitszeit und gesetzliche Ruhezeiten zu berücksichtigen.
Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?
Arbeitgeber müssen ein System einführen und verwenden, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden können. Die konkrete Durchführung kann organisatorisch unterschiedlich ausgestaltet sein.
Die Arbeitszeiterfassung allein entscheidet jedoch nicht automatisch darüber, ob sämtliche erfassten Zeiten auch als vergütungspflichtige Überstunden gelten.
Befristete Arbeitsverträge
Wann ist eine Befristung ohne Sachgrund zulässig?
Eine kalendermäßige Befristung ohne sachlichen Grund ist grundsätzlich bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer darf der Vertrag grundsätzlich höchstens dreimal verlängert werden.
Eine sachgrundlose Befristung ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Gesetzliche Sonderregelungen und die hierzu entwickelte Rechtsprechung sind im Einzelfall zu prüfen.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden?
Der Arbeitsvertrag als solcher kann grundsätzlich auch mündlich zustande kommen. Die Vereinbarung der Befristung bedarf jedoch zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform.
Wird die Arbeit aufgenommen, bevor die Befristungsabrede formwirksam geschlossen wurde, kann daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Die zeitliche Reihenfolge der Unterschriften und des Arbeitsbeginns ist daher besonders wichtig.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt werden?
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann vor seinem vereinbarten Ende grundsätzlich nur ordentlich gekündigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Wann muss ich meinen Arbeitgeber über eine Erkrankung informieren?
Die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. Dies bedeutet regelmäßig, dass die Krankmeldung zu Beginn des ersten Krankheitstages und nach den betrieblich vorgesehenen Kommunikationswegen erfolgen sollte.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt nicht diese persönliche Mitteilungspflicht.
Muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch selbst einreichen?
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich weiterhin rechtzeitig ärztlich feststellen lassen. Der Arbeitgeber ruft die maßgeblichen Daten im Regelfall elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Ausnahmen bestehen unter anderem bei privat Versicherten, bei bestimmten Ärzten, bei Erkrankungen im Ausland und in weiteren Sonderfällen. Dann kann weiterhin eine Bescheinigung vorzulegen sein.
Kann eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend bescheinigt werden?
Eine rückwirkende Feststellung soll grundsätzlich nicht erfolgen. Sie ist nur ausnahmsweise, nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung und in der Regel für höchstens drei Tage zulässig.
Ob eine rückwirkende Bescheinigung im Arbeitsverhältnis den erforderlichen Nachweis erbringt, kann dennoch streitig sein und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Darf der Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln?
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber kann diesen Beweiswert jedoch erschüttern, wenn er konkrete tatsächliche Umstände darlegt, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen.
Auffällige zeitliche Zusammenhänge, widersprüchliches Verhalten oder eine exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reichende Bescheinigung können je nach Gesamtumständen eine Rolle spielen. Eine pauschale Unterstellung genügt nicht.
Kündigung und Kündigungsschutz
Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Die Frist gilt nicht erst ab dem Ende der Kündigungsfrist. Sie beginnt regelmäßig mit dem tatsächlichen Zugang des Kündigungsschreibens. Auch bei fristlosen Kündigungen und Änderungskündigungen ist schnelles Handeln erforderlich.
Habe ich bei jeder Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Abfindungen entstehen häufig aufgrund eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs, eines Sozialplans, einer besonderen gesetzlichen Regelung oder einer vertraglichen Vereinbarung.
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung verhandelbar ist, hängt unter anderem von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, der Betriebszugehörigkeit, dem Einkommen und den Interessen beider Seiten ab.
Muss ich mich nach einer Kündigung arbeitsuchend melden?
Sobald feststeht, dass das Arbeitsverhältnis endet, sollte die Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit unverzüglich erfolgen. Liegen zwischen Kenntnis und Beendigung weniger als drei Monate, gilt grundsätzlich eine Frist von drei Tagen.
Die Arbeitsuchendmeldung ist von der späteren Arbeitslosmeldung zu unterscheiden.
Überstunden
Wann darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Eine allgemeine Verpflichtung zu Überstunden besteht nicht automatisch. Sie kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in außergewöhnlichen Notfällen aus arbeitsvertraglichen Nebenpflichten ergeben.
Bei der Anordnung müssen insbesondere die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen, das billige Ermessen und gegebenenfalls Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachtet werden.
Wann müssen Überstunden bezahlt werden?
Eine Vergütung kann beansprucht werden, wenn Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der übertragenen Arbeit objektiv notwendig waren und eine Vergütung zu erwarten war.
Arbeitnehmer müssen in einem Streitfall grundsätzlich konkret darlegen, an welchen Tagen sie von wann bis wann über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben und weshalb diese Arbeit dem Arbeitgeber zuzurechnen ist.
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können dazu führen, dass Vergütungsansprüche bereits nach kurzer Zeit verfallen.
Urlaub
Wie viel gesetzlichen Mindesturlaub gibt es?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche. Bei einer regelmäßigen Fünftagewoche entspricht dies 20 Arbeitstagen.
Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen. Für gesetzlichen Mindesturlaub und zusätzlichen vertraglichen Urlaub können teilweise unterschiedliche Regeln gelten.
Verfällt nicht genommener Urlaub automatisch am Jahresende?
Gesetzlicher Mindesturlaub verfällt regelmäßig nicht allein deshalb, weil das Kalenderjahr endet. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zuvor konkret über den bestehenden Urlaub informieren, zur Urlaubsnahme auffordern und rechtzeitig auf einen möglichen Verfall hinweisen.
Für lang andauernde Erkrankungen sowie tariflichen oder zusätzlichen vertraglichen Urlaub gelten teilweise besondere Regelungen.
Darf ich Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?
Schweigen des Arbeitgebers bedeutet grundsätzlich nicht automatisch, dass der Urlaub genehmigt wurde. Eine eigenmächtige Selbstbeurlaubung kann eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen und arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung auslösen.
Lehnt der Arbeitgeber Urlaub unberechtigt ab oder reagiert trotz Dringlichkeit nicht, sollte der Anspruch rechtlich und bei Bedarf gerichtlich durchgesetzt werden.
Häufige Mandatssituationen im Arbeitsrecht
Kündigung erhalten
Prüfung von Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Betriebsratsanhörung, Sonderkündigungsschutz und möglichen Abfindungsverhandlungen.
Aufhebungsvertrag vorgelegt
Prüfung von Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Bonusansprüchen, Resturlaub, Wettbewerbsverbot und möglichen sozialrechtlichen Folgen.
Abmahnung erhalten
Prüfung des Vorwurfs, möglicher Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte und des Risikos einer späteren Kündigung.
Befristung zweifelhaft
Prüfung von Schriftform, Vorbeschäftigung, Sachgrund, Verlängerungen und der Frist für eine Entfristungsklage.
Ihre Frage lässt sich nicht allgemein beantworten?
Senden Sie uns eine kurze Schilderung des Sachverhalts und vorhandene Unterlagen. Nach einer Interessenkollisionsprüfung informieren wir Sie, ob eine Beratung oder Vertretung durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht möglich ist.
Wichtiger Hinweis: Allein durch eine Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Fristen werden erst nach ausdrücklicher Bestätigung der Mandatsübernahme durch SH Rechtsanwälte übernommen und überwacht.
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Vladimir Stamenković, LL.M.Rechtsanwalt
Thomas Hüttenmüller, LL.M.Rechtsanwalt