EC-Kartenbetrug, girocard-, Debitkarten- und Kreditkartenmissbrauch
Wurde mit Ihrer Karte Geld abgehoben oder bezahlt?
Sie entdecken eine Bargeldabhebung, Kartenzahlung oder Kreditkartenbelastung, die Sie nicht veranlasst haben? Ihre Bank lehnt eine Erstattung ab oder wirft Ihnen vor, Karte und PIN nicht sorgfältig genug geschützt zu haben?
SH Rechtsanwälte prüft Erstattungs- und Schadensersatzansprüche bei unberechtigten Zahlungen mit EC-Karte, girocard, Debitkarte, Kreditkarte, Smartphone oder einer digital hinterlegten Karte.
Entscheidend sind nicht allein die verwendete PIN oder die technische Freigabe. Maßgeblich sind der konkrete Ablauf, die Art der Zahlung, die Sicherheitsverfahren der Bank und die Frage, was die Bank tatsächlich nachweisen kann.
Jetzt sofort handeln
Karte sperren und Beweise sichern
Lassen Sie die betroffene Karte oder den entsprechenden Zugang unverzüglich über Ihre Bank oder den Sperr-Notruf sperren. Informieren Sie anschließend Ihre Bank schriftlich über die nicht autorisierten Umsätze.
Was Sie jetzt tun sollten
1. Karte sperren
Sperren Sie die physische Karte sowie gegebenenfalls digitale Karten in Apple Pay, Google Pay oder anderen Wallets.
2. Bank informieren
Beanstanden Sie jede nicht autorisierte Abhebung oder Zahlung möglichst unverzüglich und nachweisbar.
3. Nachweise sichern
Speichern Sie Kontoauszüge, Umsatzanzeigen, Nachrichten, Kartenabrechnungen und die Sperrbestätigung.
4. Anzeige prüfen
Eine Strafanzeige kann zur Dokumentation und zur Sicherung möglicher Ermittlungsansätze sinnvoll sein.
Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse gegenüber der Bank
Erklären Sie nicht ungeprüft, die PIN falsch aufbewahrt, die Karte unbeaufsichtigt gelassen oder eine Zahlung möglicherweise selbst freigegeben zu haben. Schildern Sie zunächst nur den tatsächlichen Ablauf. Rechtliche Bewertungen sollten erst nach Prüfung der Unterlagen erfolgen.
Typische Fälle des Kartenmissbrauchs
Karte gestohlen
Nach einem Diebstahl werden mit der Originalkarte Bargeldabhebungen oder Zahlungen unter Verwendung der PIN vorgenommen.
Skimming und Kartenkopie
Kartendaten werden an einem Geldautomaten oder Zahlungsterminal ausgespäht und anschließend mit einer Kartendublette genutzt.
Kontaktloses Bezahlen
Nach Verlust oder Diebstahl werden kleinere Beträge kontaktlos bezahlt, ohne dass bei jeder Zahlung eine PIN verlangt wird.
Kreditkartendaten missbraucht
Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode werden für Online-Einkäufe oder andere Zahlungen verwendet.
Digitale Karte oder Smartphone
Eine Karte wird ohne Wissen des Kontoinhabers in einer digitalen Wallet hinterlegt oder über ein fremdes Smartphone verwendet.
Doppelte oder falsche Belastung
Ein Händler belastet einen Betrag doppelt, in falscher Höhe oder trotz Stornierung und Rücktritt.
Muss die Bank unberechtigte Zahlungen erstatten?
Hat der Karteninhaber einen Zahlungsvorgang nicht autorisiert, ist die Bank grundsätzlich verpflichtet, den belasteten Betrag unverzüglich zu erstatten und das Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung befunden hätte.
Die Bank kann dem Kunden jedoch entgegenhalten, dass dieser gesetzliche oder vertragliche Sorgfaltspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe. Typische Vorwürfe sind:
- PIN und Karte seien gemeinsam aufbewahrt worden;
- die Karte sei nicht ausreichend gesichert gewesen;
- der Verlust sei zu spät gemeldet worden;
- eine Zahlung sei über PIN, Smartphone oder App bestätigt worden;
- der Kunde habe Dritten Zugangsdaten oder Sicherheitsmerkmale mitgeteilt.
Ob ein solcher Vorwurf tatsächlich bewiesen werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Die technische Authentifizierung einer Zahlung allein beweist nicht automatisch, dass der Kunde die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Wer muss was beweisen?
Bestreitet der Kunde die Autorisierung, muss die Bank grundsätzlich nachweisen, dass der Zahlungsvorgang authentifiziert, ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht wurde und nicht durch eine technische Störung beeinträchtigt war.
Diese technische Dokumentation reicht für sich allein nicht zwangsläufig aus, um eine Autorisierung oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden zu beweisen.
Deshalb sollten insbesondere die Transaktionsprotokolle, die Art der verwendeten Karte, die PIN-Nutzung, der Geldautomat, der zeitliche Ablauf und mögliche technische Angriffsszenarien geprüft werden.
Bargeldabhebung mit richtiger PIN: Haftet der Kunde automatisch?
Nein. Die Verwendung der richtigen PIN bedeutet nicht automatisch, dass der Karteninhaber selbst abgehoben oder seine PIN grob fahrlässig preisgegeben hat.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anscheinsbeweis für eine pflichtwidrige gemeinsame Aufbewahrung von Karte und PIN nur in Betracht kommt, wenn bei der Bargeldabhebung tatsächlich die Originalkarte eingesetzt wurde.
Ist dagegen nicht geklärt, ob eine Kartenkopie oder andere technische Manipulation verwendet wurde, kann der Vorwurf nicht allein auf die Eingabe der richtigen PIN gestützt werden.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für eine erste Prüfung sind insbesondere hilfreich:
- Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen;
- vollständige Umsatzdetails zu den beanstandeten Zahlungen;
- Schreiben, E-Mails und Nachrichten der Bank;
- Bestätigung der Kartensperrung;
- Angaben zum Verlust oder Diebstahl der Karte;
- polizeiliche Anzeige oder Vorgangsnummer;
- Fotos oder Angaben zum betroffenen Geldautomaten;
- Informationen über Smartphone, Wallet und digitale Karten;
- Ablehnungsschreiben der Bank oder des Kreditkartenunternehmens.
So prüfen wir Ihren Fall
1. Transaktionen
Wir ordnen jede Abhebung oder Kartenzahlung zeitlich und technisch ein.
2. Nachweise
Wir prüfen, welche Unterlagen die Bank vorlegt und welche Angaben noch fehlen.
3. Haftung
Wir bewerten Autorisierung, Sorgfaltspflichten, Beweislast und mögliche Gegenansprüche.
4. Durchsetzung
Je nach Ergebnis übernehmen wir die Korrespondenz oder gerichtliche Vertretung.
Archivierter Fernsehbeitrag zum EC-Kartenbetrug
In einem früheren Beitrag der WDR Lokalzeit Ruhr erläuterte der damalige Rechtsanwalt unserer Kanzlei Sebastian Stachowiak rechtliche Fragen zum EC-Kartenbetrug. Der Beitrag wird als archivierter Medienbeitrag bereitgestellt.
Hinweis: Erst beim Abspielen des Videos wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt. Dabei können Daten an Google beziehungsweise YouTube übermittelt werden.
Kein Kartenverlust, sondern falscher Bankanruf oder manipulierte TAN?
Bei Phishing, Social Engineering, falschen Bankmitarbeitern, pushTAN-Betrug oder manipulierten Überweisungen finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zum Online-Banking-Betrug.
Lehnt Ihre Bank die Erstattung ab?
Senden Sie uns die beanstandeten Umsätze, das Ablehnungsschreiben der Bank und eine kurze Schilderung des Ablaufs. Wir prüfen, ob Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.
Wichtiger Hinweis zu Mandat und Fristen: Allein durch eine Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Die Mandatsübernahme erfolgt erst nach Interessenkollisionsprüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch SH Rechtsanwälte. Bis zu dieser Bestätigung werden keine Fristen übernommen oder überwacht.