Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Bereich Disziplinarrecht:
Rechtsberatung
- bei der Ermittlung des Sachverhalts im Disziplinarverfahren;
- bei der Bestimmung der Pflichtverletzung;
- bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens;
- bei der Einleitung, Ausdehnung oder Beendigung des Disziplinarverfahren;
- bei der Erstellung eine Disziplinarklage;
- bei der Bestimmung des Disziplinarmaßes;
- für das richtige Verhalten im Strafverfahren.
Prozessvertretung im Beamtenrecht und Disziplinarrecht
- bundesweit in allen beamtenrechtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht
- bundesweit als externer Ermittlungsführer für Disziplinarbehörden
Kompetente Beratung und Unterstützung im Disziplinarrecht
Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt die rechtliche Grundlage für deutsche Beamtinnen und Beamte (bzw. gelten für Landesbeamte die jeweiligen Länderbestimmungen). Liegt nun eine Pflichtverletzung vor, ist der Dienstherr dazu angewiesen, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der betroffene Beamte ist über diese Verfahrenseinleitung unverzüglich zu unterrichten; es obliegt ihm, ob er sich zu dem Fall mündlich oder schriftlich äußert. Da es sich bei einem Disziplinarverfahren um keine Bagatelldelikte handelt, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich mit einem Rechtsanwalt für Disziplinarrecht in Verbindung zu setzen, sobald Sie über ein gegen Sie eingeleitetes Verfahren informiert werden. Dieses kann weitreichende Konsequenzen haben:
- Geldbuße;
- Verweis;
- Kürzung der Dienstbezüge;
- Zurückstufung/Degradierung;
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis/Dienst;
- Kürzung des Ruhegehalts;
- Aberkennung des Ruhegehalts.
Typische Vorwürfe für Dienstvergehen innerhalb des Dienstes sind z.B. Verletzung der Amtsverschwiegenheit, Nachgehen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit, Verletzung der Dienstzeit, Annahme von Belohnungen oder Orden ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten, Amtsmissbrauch z.B. durch Datenabruf, außerdienstliches Verhalten z.B. in der Öffentlichkeit betrunken randalieren oder auch Betätigung in politischen Vereinen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen vgl. § 47 BeamtStG, sowie der Vorwurf von Straftaten.
Der Dienstherr überprüft im Disziplinarverfahren mögliche Verstöße gegen eine oder mehrere Dienstpflichten. Verletzt werden kann beispielsweise:
- die Pflicht zur Neutralität und Uneigennützigkeit;
- die Pflicht zu vollem persönlichem Einsatz im Beruf;
- die Verschwiegenheitspflicht;
- die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten im oder außerhalb des Dienstes;
- die Auskunfts- und Anzeigepflicht bei Nebentätigkeiten.
Untersucht werden können ferner
- Eigentumsdelikte;
- Betrugsvorwürfe;
- Missachtung der Arbeitszeiten;
- Verstöße durch Alkoholgenuss;
- Verletzung der Weisung- und aus Amtspflicht;
- Verfehlungen gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen; etc.
Auch im Falle eines Strafverfahrens sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt für Disziplinarrecht aufzusuchen, da sich diesem in der Regel ein Disziplinarverfahren anschließt. In diesem Zusammenhang können Aussagen und Beschlüsse aus dem Strafverfahren auch für das folgende bzw. gleichzeitig laufende Disziplinarverfahren weitreichende Folgen haben, sodass Sie sich nicht nur von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen, sondern auch einen Anwalt für Disziplinarrecht zurate ziehen sollten. Selbst eine Einstellung des Strafverfahrens oder ein Freispruch können dennoch ein Verfahren wegen „disziplinarrechtlichen Überhanges“ nach sich ziehen, das einen teuer zu stehen kommen kann, wenn es zum Beispiel um die Kürzung der Dienstbezüge oder sogar um die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts gehen sollte.
Unsere Kanzlei SH Rechtsanwälte vertritt Beamtinnen und Beamten schon seit Jahren im Dienst- und Disziplinarrecht. Werden Dienstpflichten verletzt, beraten wir vor und während der Ermittlungen. Nutzen Sie unser Wissen und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter 0201 439 868 0.
Kosten des Disziplinarverfahrens
Disziplinarverfahren sind oftmals komplex und umfangreich. Zur Verteidigung in Disziplinarverfahren bieten wir mit Ihnen deshalb eine der Bedeutung und Komplexität Ihrer Angelegenheit angemessene Honorarvereinbarung an. Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung in Disziplinarverfahren in der Regel nur Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernimmt.