Kapitalanlagerecht

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Anlageverlusten und Kapitalanlagebetrug

Kapitalanlagerecht und Bankrecht

Anlageverluste rechtlich und wirtschaftlich bewerten

Nicht jede enttäuschende Kapitalanlage begründet einen Schadensersatzanspruch. Anders kann es sein, wenn eine Anlage nicht zum Anlageziel passte, wesentliche Risiken verschwiegen, Interessenkonflikte nicht offengelegt oder Angaben über Sicherheit, Verfügbarkeit und Rendite unzutreffend dargestellt wurden.

SH Rechtsanwälte prüft Ansprüche aus Anlageberatung, Anlagevermittlung, Vermögensverwaltung, Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug. Wir vertreten private Anleger, Unternehmer, Freiberufler, Erben und institutionelle Mandanten bundesweit.

Die Kanzlei verfügt über mehrere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Mittelpunkt stehen eine individuelle Beweisprüfung, eine realistische Kosten-Nutzen-Abwägung und die Frage, gegen welchen wirtschaftlich erreichbaren Anspruchsgegner ein Vorgehen sinnvoll ist.

Anlage ausgefallen oder Betrugsverdacht?

Unterlagen und mögliche Anspruchsgegner frühzeitig prüfen

Senden Sie uns Zeichnungsschein, Vertrag, Beratungsunterlagen, Prospekt, Kontoauszüge und den bisherigen Schriftverkehr. Teilen Sie uns bitte Anlagebetrag, Vertragsdatum, aktuelles Problem und bekannte Fristen mit.

Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht

Je nach Anlageform, Vertriebsweg und Schaden kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, Beweismittel und Anspruchsgegner in Betracht.

Banken, Berater und Verwalter

Falschberatung und Vermögensverwaltung

Schadensersatz bei ungeeigneten Empfehlungen, verschwiegenen Risiken, Interessenkonflikten und fehlerhafter Verwaltung größerer Vermögen.

Anlageberatung prüfen ›

Fonds und unternehmerische Anlagen

Geschlossene Fonds und Beteiligungen

Immobilien-, Schiffs-, Flugzeug- und weitere Fonds, Prospektfehler, notleidende Beteiligungen und Ausschüttungsrückforderungen.

Fondsbeteiligung prüfen ›

Grauer Kapitalmarkt

Immobilienanlagen und Crowdinvesting

Nachrangdarlehen, Projektanleihen, Genussrechte, Crowdinvesting und fehlgeschlagene Immobilienprojektfinanzierungen.

Immobilienanlage prüfen ›

Digitale und grenzüberschreitende Fälle

Online-Anlagebetrug und Krypto

Sofortmaßnahmen nach Betrug mit Trading-Plattformen, Festgeld, Kryptowährungen, Chatgruppen oder angeblichen KI-Investments.

Anlagebetrug prüfen ›

Aktuelle Entwicklungen

Neue Vertriebswege – bekannte Risiken in anderer Form

Früher wurden problematische Kapitalanlagen häufig in einer Bankfiliale, über einen persönlichen Vermittler oder auf einer Anlegerveranstaltung vertrieben. Heute erfolgen Anbahnung und Kommunikation zunehmend über soziale Netzwerke, Messenger, Vergleichsportale und professionell gestaltete Onlineplattformen.

Zugleich werden Immobilienprojekte, Unternehmensfinanzierungen, Nachrangdarlehen und tokenisierte Investments direkt an private Anleger vermarktet.

Die rechtlichen Kernfragen bleiben ähnlich: Welche Informationen wurden erteilt, welche Risiken bestanden, wer erhielt Zahlungen und gegen wen kann ein Anspruch tatsächlich durchgesetzt werden?

Wann kann eine Anlageberatung fehlerhaft sein?

Eine Beratung muss die persönlichen Anlageziele des Kunden und die Eigenschaften des empfohlenen Produkts berücksichtigen. Art und Umfang der Pflichten hängen vom konkreten Beratungsverhältnis, Kenntnisstand des Anlegers und empfohlenen Produkt ab.

Mögliche Beratungsfehler betreffen insbesondere:

  • eine nicht zum Risikoprofil passende Anlage;
  • fehlende oder unzutreffende Angaben zum Verlustrisiko;
  • unzureichende Aufklärung über fehlende Verfügbarkeit;
  • unzutreffende Darstellung als sichere Altersvorsorge;
  • fehlende Information über unternehmerische Risiken;
  • unzureichende Erläuterung von Nachrang- oder Totalverlustrisiken;
  • verschwiegene Vergütungen oder Interessenkonflikte;
  • unrichtige Angaben zu Laufzeit, Kündigung oder Handelbarkeit;
  • Verharmlosung von Währungs- oder Bonitätsrisiken;
  • fehlende Plausibilitätsprüfung durch einen Vermittler;
  • verspätete oder unvollständige Übergabe von Unterlagen.

Anlegergerechte Beratung

Passte die Empfehlung zum Anleger?

Geprüft werden unter anderem Anlageziel, Risikobereitschaft, Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Liquiditätsbedarf und gewünschte Laufzeit.

Anlagegerechte Beratung

Wurde das Produkt richtig erklärt?

Geprüft werden Struktur, Kosten, Risiken, Laufzeit, Verfügbarkeit, Kündigung, Bonität, Interessenkonflikte und wirtschaftliche Funktionsweise der Anlage.

Ausgewählte BGH-Rechtsprechung

Beratungspflichten richten sich nach Produkt und Anleger

Der Bundesgerichtshof betont, dass Inhalt und Umfang von Informations- und Beratungspflichten von den Umständen des Einzelfalls abhängen.

Mit Urteil vom 19. September 2024 – III ZR 299/23 befasste sich der BGH mit den Informationspflichten eines Anlagevermittlers zur Bonität des Emittenten. Dabei spielten auch Geschäftserfahrung des Anlegers und eine im Anlagezeitpunkt aktuelle Bewertung einer Ratingagentur eine Rolle.

Die Entscheidung zeigt, weshalb die Erfolgsaussichten nicht nur anhand des späteren Verlusts bewertet werden dürfen. Erforderlich ist eine genaue Rekonstruktion der damals verfügbaren Informationen und des individuellen Beratungsverlaufs.

BGH, Urteil vom 19.09.2024

Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt und Werbeunterlagen

Bei Fonds, Vermögensanlagen und anderen strukturierten Produkten sind schriftliche Unterlagen häufig ein wesentlicher Bestandteil der Aufklärung.

Ein Prospekt muss ein zutreffendes und vollständiges Gesamtbild der Anlage vermitteln. Dazu können auch wesentliche Prognosen, wirtschaftliche Annahmen, Kosten, Mittelverwendung, Interessenkonflikte und besondere Risiken gehören.

Für die Prüfung benötigen wir möglichst:

  • die bei Zeichnung gültige Prospektfassung;
  • Nachträge und ergänzende Informationen;
  • Zeichnungsschein oder Beitrittserklärung;
  • Produkt- oder Basisinformationsblatt;
  • Werbung, Präsentationen und Berechnungen;
  • Beratungsprotokoll oder Geeignetheitserklärung;
  • E-Mails und Nachrichten des Beraters;
  • Notizen zu Beratungsgesprächen;
  • Angaben zum Zeitpunkt der Übergabe der Unterlagen.

Haftung bei fehlerhafter Vermögensverwaltung

Ein Vermögensverwalter trifft Anlageentscheidungen innerhalb der vereinbarten Strategie grundsätzlich selbstständig. Maßstab ist deshalb nicht, ob jede einzelne Position Gewinn erzielt hat.

Pflichtverletzungen können jedoch vorliegen bei:

  • Überschreitung vereinbarter Risikogrenzen;
  • Missachtung festgelegter Anlageklassen;
  • erheblichen Klumpenrisiken;
  • unzureichender Diversifikation;
  • nicht genehmigten spekulativen Geschäften;
  • übermäßig häufigen Umschichtungen;
  • nicht offengelegten Vergütungsinteressen;
  • unzureichender Überwachung oder verspäteter Reaktion;
  • fehlerhaften Berichten und Abrechnungen;
  • Abweichung von einer defensiven oder ertragsorientierten Strategie.

Zur Bewertung werden Vermögensverwaltungsvertrag, Anlagerichtlinien, Depotabrechnungen, Transaktionslisten, Risikoberichte und die Entwicklung eines geeigneten Vergleichsportfolios benötigt.

Ein rechtlich denkbarer Anspruch ist nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll

Vor einem Gerichtsverfahren müssen Anspruchshöhe, Beweislage, Verjährung, Kostenrisiko und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit möglicher Anspruchsgegner geprüft werden.

Das gilt besonders bei insolventen Emittenten und grenzüberschreitenden Betrugsfällen. Eine erfolgreiche Klage nützt wenig, wenn ein Urteil später nicht vollstreckt werden kann.

Wir erläutern deshalb nicht nur mögliche rechtliche Argumente, sondern auch Chancen, Risiken, Alternativen und voraussichtliche Kosten des Vorgehens.

Was tun bei Online-Anlagebetrug?

Betrügerische Plattformen zeigen häufig angebliche Gewinne an, verlangen aber vor einer Auszahlung weitere Steuern, Gebühren, Versicherungen oder Sicherheitsleistungen.

Weitere Zahlungen führen regelmäßig nicht zur Freigabe des vermeintlichen Guthabens. Häufig handelt es sich nur um eine manipulierte Bildschirmdarstellung.

Betroffene sollten möglichst:

  • keine weiteren Zahlungen leisten;
  • Kontaktverläufe, Webseiten und Kontodaten sichern;
  • Bank oder Zahlungsdienstleister unverzüglich informieren;
  • Empfängerkonten und Zahlungswege dokumentieren;
  • bei Kryptowährungen sämtliche Transaktionskennungen sichern;
  • Fernzugriffssoftware entfernen und Zugangsdaten ändern;
  • keinen angeblichen Rückholern ungeprüft Geld überweisen;
  • Strafanzeige und zivilrechtliche Maßnahmen prüfen lassen.

Für eine erste Betrugsprüfung

Diese Angaben helfen bei der Einschätzung möglicher Maßnahmen

  • Gesamthöhe des Verlusts;
  • Datum der ersten und letzten Zahlung;
  • Zahlungsart und Empfänger;
  • Bankverbindung oder Wallet-Adresse;
  • Name und Internetadresse der Plattform;
  • Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Messenger;
  • eingesetzte Fernzugriffsprogramme;
  • vorhandene Warnmeldungen von Behörden;
  • bereits erfolgte Meldungen an Banken oder Polizei.

Verjährung im Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagerecht können unterschiedliche kenntnisabhängige, kenntnisunabhängige und spezialgesetzliche Fristen zusammentreffen.

Maßgeblich können unter anderem Zeichnungsdatum, Kenntnis von Pflichtverletzung und Anspruchsgegner, Prospektrecht, Verhandlungen, Güteverfahren, Klageerhebung oder ein Musterverfahren sein.

Ein Ausbleiben von Ausschüttungen oder die Insolvenz einer Gesellschaft ist nicht zwingend der einzige mögliche Verjährungsbeginn. Die Fristen müssen für jeden Anspruch und jeden Anspruchsgegner gesondert geprüft werden.

Kapitalanlagen im Erbfall

Erben übernehmen nicht nur Depotwerte und Beteiligungen. Zum Nachlass können auch laufende Einzahlungsverpflichtungen, Nachschussrisiken, Rückforderungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Verstorbenen gehören.

Bei geschlossenen Beteiligungen müssen Gesellschaftsvertrag, Rechtsnachfolge, Zustimmungserfordernisse und mögliche Ausschüttungsrückforderungen geprüft werden.

Bestehen Hinweise auf eine frühere Falschberatung, kann ein Schadensersatzanspruch grundsätzlich ebenfalls auf die Erben übergegangen sein.

Unsere Leistungen im Kapitalanlagerecht

Vertragsprüfung
Zeichnung, Beratung, Vermittlung, Verwaltung und gesellschaftsrechtliche Unterlagen.
Beweisprüfung
Beratungsgespräche, Prospekte, Nachrichten, Zahlungswege und technische Unterlagen.
Schadensberechnung
Anlagebetrag, Ausschüttungen, Veräußerungserlös, Steuervorteile und Alternativanlage.
Anspruchsgegner
Banken, Berater, Vermittler, Verwalter, Anbieter und weitere Verantwortliche.
Außergerichtliche Vertretung
Anspruchsanmeldung, Verhandlungen, Vergleichsprüfung und Verjährungssicherung.
Prozessvertretung
Bundesweite gerichtliche Durchsetzung und Abwehr kapitalmarktrechtlicher Ansprüche.

Warum SH Rechtsanwälte?

Kapitalanlageverfahren mit fachanwaltlicher Erfahrung und persönlicher Fallprüfung

SH Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung bei Falschberatung, geschlossenen Fonds, Vermögensanlagen, Bankhaftung und komplexen Kapitalmarktverfahren.

Mehrere Rechtsanwälte der Kanzlei führen den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dadurch können Beratungs-, Bank-, Prospekt- und Finanzierungsfragen in ihrem Zusammenhang bearbeitet werden.

Wir behandeln einen Fall nicht allein nach dem Namen des Anlageprodukts. Entscheidend sind die individuelle Beratung, Beweislage, Verjährung, erreichbare Anspruchsgegner und das wirtschaftlich sinnvolle Ziel.

So prüfen wir Ihre Kapitalanlage

1. Anlage

Wir erfassen Produkt, Investitionsbetrag, Vertriebsweg und aktuelle Entwicklung.

2. Beratung

Gespräche, Unterlagen, Anlageziel und konkrete Aussagen werden rekonstruiert.

3. Risiko

Beweise, Verjährung, Anspruchsgegner und Kostenrisiko werden bewertet.

4. Vorgehen

Wir erläutern außergerichtliche, gerichtliche und wirtschaftliche Handlungsoptionen.

Welche Unterlagen benötigen wir?

  • Zeichnungsschein, Vertrag oder Beitrittserklärung;
  • Verkaufsprospekt und Prospektnachträge;
  • Produkt- oder Basisinformationsblatt;
  • Beratungsprotokoll oder Geeignetheitserklärung;
  • Werbung, Präsentationen und Renditeberechnungen;
  • E-Mails, Briefe und Messenger-Kommunikation;
  • eigene Notizen zu Beratungsgesprächen;
  • Konto- und Depotauszüge;
  • Zahlungsnachweise;
  • Ausschüttungs- und Steuerunterlagen;
  • Geschäftsberichte und Gesellschafterinformationen;
  • Insolvenz- oder Sanierungsmitteilungen;
  • Rückforderungs- oder Nachschussschreiben;
  • bei Betrugsfällen Empfängerkonten und Transaktionsdaten;
  • gerichtliche Schreiben und bekannte Fristen;
  • Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Häufige Fragen zum Kapitalanlagerecht

Begründet jeder Anlageverlust einen Schadensersatzanspruch?

Nein. Kapitalanlagen können sich trotz ordnungsgemäßer Beratung negativ entwickeln. Ein Anspruch setzt regelmäßig eine Pflichtverletzung, einen Schaden und einen ursächlichen Zusammenhang voraus.

Gegen wen können Ansprüche bestehen?

Je nach Fall kommen Banken, Anlageberater, Vermittler, Vermögensverwalter, Anbieter, Prospektverantwortliche, Gründungsgesellschafter oder weitere Beteiligte in Betracht.

Muss ich die Falschberatung beweisen?

Der Beratungsverlauf muss möglichst konkret dargestellt werden. Verträge, Prospekte, Protokolle, E-Mails, eigene Notizen und Zeugen können für die Beweisführung wichtig sein.

Reicht ein fehlerhafter Prospekt für einen Anspruch aus?

Nicht automatisch. Zusätzlich müssen unter anderem Anspruchsgegner, anwendbare Haftungsregel, Kausalität, Schaden und Verjährung geprüft werden.

Soll ich eine Ausschüttungsrückforderung sofort bezahlen?

Nicht ungeprüft. Gesellschaftsvertrag, Rechtsgrund, Kapitalrückzahlung, Insolvenzrecht und mögliche Einwendungen müssen bewertet werden.

Kann ich bei Online-Anlagebetrug mein Geld zurückbekommen?

Das hängt von Zahlungsweg, Zeitpunkt, Empfängern, beteiligten Dienstleistern und vorhandenen Vermögenswerten ab. Eine Rückzahlung kann nicht versprochen werden. Schnelles Handeln verbessert jedoch die Möglichkeit, Zahlungswege zu sichern und mögliche Anspruchsgegner zu identifizieren.

Was bedeutet qualifizierter Nachrang?

Eine qualifizierte Nachrangabrede kann vorsehen, dass Zins- und Rückzahlungsansprüche nicht durchgesetzt werden dürfen, wenn dadurch eine Krise oder Insolvenz des Unternehmens entstehen oder vertieft würde. Wortlaut und Wirksamkeit der konkreten Klausel müssen geprüft werden.

Was passiert mit Kapitalanlagen im Erbfall?

Rechte und Pflichten aus Kapitalanlagen können auf die Erben übergehen. Bei Beteiligungen müssen zusätzlich Gesellschaftsvertrag und besondere Nachfolgeregelungen geprüft werden.

Wie schnell verjähren Ansprüche?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Anspruch gelten unterschiedliche kenntnisabhängige, kenntnisunabhängige und spezialgesetzliche Fristen.

Vertritt SH Rechtsanwälte Anleger bundesweit?

Ja. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Essen und vertritt private, gewerbliche und institutionelle Anleger bundesweit. Besprechungen können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Tarif, Versicherungsbeginn, Anlageart und Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls ab. Einige Verträge enthalten Ausschlüsse für Kapitalanlage- oder Beteiligungsstreitigkeiten. Die Bedingungen müssen individuell geprüft werden.

Kapitalanlage und mögliche Ansprüche prüfen lassen

Senden Sie uns Vertrag, Zeichnungsschein, Prospekt, Beratungsunterlagen, Zahlungsnachweise und den bisherigen Schriftverkehr. Beschreiben Sie bitte Anlagebetrag, aktuelles Problem, bekannte Anspruchsgegner und Ihr gewünschtes Ziel.

Mandatsanfrage senden 0201 439 86 80

Hinweis zu Mandat und Fristen: Durch eine Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Die Mandatsübernahme erfolgt erst nach einer Interessenkollisionsprüfung und ausdrücklichen Bestätigung durch SH Rechtsanwälte. Bis zu dieser Bestätigung werden keine Verjährungsfristen, Gerichtsfristen, Anmeldefristen oder sonstigen Termine übernommen oder überwacht.