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Typische Fehler in den Verträgen
Die Liste der Fehler in den Verträgen ist lang. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Urteilen am 09.09.2021 zu den Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 konkretisiert, welche Angaben die Kreditverträge enthalten müssen. Nahezu alle Verbraucherdarlehen sind betroffen, denn den vom EuGH aufgestellten Anforderungen zu einzelnen Pflichtangaben kann im Verbraucherbereich fast kein uns bekanntes Darlehensvertragsmuster standhalten.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl typischer Fehler:
► Fehlende Pflichtangaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung.
► Unzutreffende oder irreführende Angaben zum Tageszins.
► Keine Überlassung notwendiger Vertragsunterlagen (z.B. der unterschriebenen Antrag).
► Unklare Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist.
► Kaskadenverweis in der Widerrufsbelehrung.
► Unlesbarkeit der Vertragsunterlagen (z.B. Schriftgröße zu klein).
► Fehlende Angaben über das Verfahren bei Kündigung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer.
► Fehlender Hinweis auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 314 BGB.
► Unzureichende Angaben zu den Widerrufsfolgen und zur Frage des Wertverlusts.
► Fehlende Angaben zu Vermittlungsprovisionen für den Kreditvertrag oder Leasingvertrag,
► Fehlerhafte Informationen im Zusammenhang mit der üblichen Restschuldversicherung.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Sollte in Ihrem Vertrag keiner der vorgenannten Fehler enthalten sein, heißt es noch lange nicht, dass Sie über Ihr Widerrufsrecht korrekt informiert worden sind.
Bankkunden können Kreditverträge widerrufen und sparen
Profitieren Sie vom Widerrufsjoker! In nahezu allen Autokrediten ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Der Clou: Wer vom Autohaus gleich einen Kredit vermittelt bekommt, schließt ein sogenanntes verbundenes Geschäft ab. Bei verbundenen Verträgen bewirkt der Widerruf des einen Vertrages automatisch auch den Widerruf des anderen Vertrages, in diesem Fall also des Kaufvertrages. Der Widerrufsjoker ermöglicht die komplette Rückabwicklung. Die Folge davon ist, dass Händler oder Hersteller das Auto zurückbekommen. Das bedeutet, das Auto kann zurückgegeben werden und die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten. Ob dabei Abzüge wegen der Nutzung des Fahrzeugs vorzunehmen sind, hängt davon ab, ob Sie über diesen Umstand ordungsgemößg aufgeklärt worden sind. Auch diese Frage wird im Rahmen unserer kostenlosen Prüfung für Sie geprüft!
So gut wie alle Widerrufsbelehrungen in den Autokreditverträgen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen oder enthalten fehlerhafte Pflichtangaben. Das hat zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Ein Widerruf ist in diesen Fällen auch noch Jahre nach Vertragsschluss unbefristet möglich (sog. ewiges Widerrufsrecht).
Die Folgen eines Widerruf des Kreditvertrages auf einen Blick
► Rückzahlung sämtlicher Kreditraten (Zins und Tilgung) und geleisteter Anzahlungen
► Rückgabe des Fahrzeugs.
► Anspruch der Bank auf den Sollzins für die Zeit ab Auszahlung des Kreditbetrages bis zum Widerruf.
► Anspruch der Bank auf Nutzungsentschädigung bei Kreditverträgen, die bis zum 12.06.2014 geschlossen wurden.
► Bei Kreditverträgen, die am 13.06.2014 oder danach geschlossen wurden, muss eventuell keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Experten im Verbraucherrecht
► WiWo 28. August 2017 - Widerrufsjoker für Autokredite -So machen Sie den Dieselkauf rückgängig
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Die Kanzlei SH Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihres Kreditvertrages bzw. Leasingvertrages an. Sollten wir zum Ergebnis kommen, dass die Belehrung fehlerhaft ist und Sie eine weitere Tätigkeit durch uns wünschen, werden diese Kosten mit Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs besprochen. Sollte Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir die Kostenübernahme für Sie klären. Auch hierdurch entstehen Ihnen keine Gebühren.