Prozessvertretung und gerichtliche Verfahren
Ihre Interessen vor Gericht konsequent vertreten
SH Rechtsanwälte vertritt Privatpersonen, Unternehmen, Arbeitnehmer, Beamte und Versicherungsnehmer in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir prüfen den Sachverhalt, bewerten Chancen und Risiken und entwickeln eine auf das Verfahren abgestimmte Strategie.
Unsere Begleitung reicht von der außergerichtlichen Vorbereitung über Klage- und Eilverfahren bis zur Berufung und zur Prüfung weiterer Rechtsmittel.
Strategisch vorbereitet.
Klar vertreten.
Sachverhalt und Risiken prüfen
Wir sichten Verträge, Bescheide, Schriftsätze, Entscheidungen und Beweismittel. Dabei prüfen wir Zuständigkeit, Fristen, Beweislage, Kostenrisiken und realistische Erfolgsaussichten.
Prozessstrategie entwickeln
Wir stimmen Anträge, Einwendungen, Beweismittel und mögliche Vergleichslösungen mit Ihnen ab. Ziel ist eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise.
Gerichtliche Vertretung
Wir erstellen die erforderlichen Schriftsätze, nehmen Gerichtstermine wahr und vertreten Ihre Interessen in Hauptsache-, Eil- und Rechtsmittelverfahren.
Vor welchen Gerichten vertreten wir?
- vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten;
- vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht;
- in beamtenrechtlichen Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht;
- in disziplinarrechtlichen und wehrdienstrechtlichen Verfahren;
- in ausgewählten Schieds-, Schlichtungs- und sonstigen besonderen Verfahren.
Für wen wir tätig werden
- Privatpersonen;
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber;
- Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes;
- Unternehmen und Selbstständige;
- Banken und Finanzdienstleister;
- Versicherungsunternehmen;
- Versicherungsnehmer;
- Gesellschafter und Geschäftsführer.
Hauptsacheverfahren
Wir vertreten Mandanten in Klageverfahren und weiteren gerichtlichen Hauptsacheverfahren.
Dazu gehören die Prüfung und Formulierung von Anträgen, die Aufbereitung des Sachverhalts, die Benennung geeigneter Beweismittel und die Vorbereitung auf gerichtliche Termine.
Während des Verfahrens informieren wir über gerichtliche Hinweise, Vergleichsmöglichkeiten und mögliche weitere Schritte.
Vorläufiger Rechtsschutz
In dringenden Fällen prüfen wir, ob ein gerichtliches Eilverfahren erforderlich und aussichtsreich ist.
- einstweilige Verfügungen;
- Arrestverfahren;
- Eilanträge vor Verwaltungsgerichten;
- Konkurrentenschutzverfahren;
- Eilverfahren bei Abordnung oder Versetzung;
- Sicherung von Ansprüchen und Beweismitteln.
Besondere Verfahrensarten
Neben klassischen Klageverfahren begleiten wir auch besondere gerichtliche und außergerichtliche Verfahren.
Berufung und weitere Rechtsmittel
Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung prüfen wir, ob ein Rechtsmittel zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
- laufende Rechtsmittelfristen;
- mögliche Rechts- oder Verfahrensfehler;
- Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts;
- wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens;
- Kostenrisiken und Erfolgsaussichten.
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
In zivilrechtlichen Revisions- und Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof arbeiten wir mit dort zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusammen.
Wir können die Prozessgeschichte aufbereiten, Unterlagen zusammenstellen und die Abstimmung mit dem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Prozessbevollmächtigten begleiten.
Die formelle Vertretung vor dem Bundesgerichtshof erfolgt in Zivilsachen durch dort besonders zugelassene Rechtsanwälte.
Grenzüberschreitende Verfahren
Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug können wir über das europäische Kanzleinetzwerk DIRO geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im jeweiligen Land einbeziehen.
Wir koordinieren nach Möglichkeit die Zusammenarbeit, bereiten Unterlagen auf und bleiben für unsere Mandanten zentraler Ansprechpartner.
Die Vertretung vor einem ausländischen Gericht richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht und den dort geltenden Zulassungsvoraussetzungen.
So läuft eine Prozessvertretung ab
Sachverhalt, Schriftsätze und Entscheidungen auswerten.
Zuständigkeit, Fristen und Dringlichkeit bestimmen.
Anträge, Beweismittel, Risiken und Ziele besprechen.
Schriftsätze erstellen und Gerichtstermine wahrnehmen.
Ergebnis erläutern und weitere Schritte prüfen.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für eine erste Prüfung sind – soweit vorhanden – insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:
- Klagen, Klageerwiderungen und Schriftsätze;
- Urteile, Beschlüsse und gerichtliche Verfügungen;
- Zustellungsumschläge und Zugangsdatum;
- Verträge, Bescheide und relevante Korrespondenz;
- Gutachten, Fotos und sonstige Beweismittel;
- Kontaktdaten möglicher Zeugen;
- Angaben zu laufenden Fristen;
- Informationen zur Rechtsschutzversicherung.
Vertretung in einem laufenden oder bevorstehenden Verfahren
Teilen Sie uns bitte mit, welches Gericht beteiligt ist, ob bereits ein Aktenzeichen besteht und wann Ihnen das letzte gerichtliche Schreiben zugestellt wurde. So können wir die Dringlichkeit Ihrer Anfrage besser einschätzen.
Ihre Ansprechpartner für gerichtliche Verfahren
Vladimir Stamenković, LL.M.Rechtsanwalt
Thomas Hüttenmüller, LL.M.Rechtsanwalt