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manager magazin: Risikomanagement gewinnt an Bedeutung!

In der aktuellen Ausgabe des Manager Magazins (Ausgabe 1/2013) ist in der Serie mit dem Titel „Wirtschaftsmoral - Je enger die Märkte, desto rauer die Sitten - wie Unternehmen ihre Kunden für dumm verkaufen.“ ein äußerst lesenswerter Artikel über Wirtschaftsmoral und unlautere Methoden im Geschäftsverkehr erschienen.

Das Manager Magazin kommt zu dem Ergebnis, dass auch Unternehmenskunden gegen die dreisten Tricks vieler Anbieter nicht gefeit sind. Es wird eine Schadensbilanz zu einzelnen Branchen aufgestellt. Dabei wird auch die Leasingbranche thematisiert. Zu dieser Thematik wurde die Kanzlei SH Rechtsanwälte in Essen als auf das Leasingrecht spezialisierte Kanzlei befragt. Im Zusammenhang mit einem aus Sicht des Leasingnehmers missglückten Leasingmodells wird Rechtsanwalt Vladimir Stamenkovic, Gründungspartner und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht in dem Beitrag von der Reaktion des Manager Magazins befragt.

„Leasing schont die Liquidität. Ist es aber Ziel, die Maschine am Ende der Laufzeit zu erwerben, rate ich Mandanten mittlerweile oft, Maschinen zu kaufen, statt zu leasen, wenn es sich betriebswirtschaftlich darstellen lässt.“ so Stamenkovic. Gerade wegen der unterschiedlichsten Vertragsmodelle im Leasingrecht ist Leasingnehmern noch vor Abschluss eines Leasingvertrages eine Beratung durch einen Experten im Leasingrecht zu empfehlen, damit es am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Leider entspricht es auch den Erfahrungen der Rechtsanwälte von SH Rechtsanwälte, dass nicht nur in der Leasingbranche und den im Artikel genannten Branchen Kunden desinformiert werden. Gerade im sensiblen Bereich des Outsourcings von Dienstleistungen ist leider zu beobachten, dass unter dem Deckmantel einer serviceorientierten und kundenerhaltenden Dienstleistung schlichtweg Abzocke der Endkunden des outsourcenden Unternehmens betrieben wird.

Compliance gewinnt hierbei als Oberbegriff für Risikomanagement, Schadensprävention und Haftungsvermeidung bei Unternehmen jeder Größenordnung zunehmend an Bedeutung. Gerne entwickelt unsere Kanzlei für Sie ein Risiko-Management-System und überprüft bestehende Systeme auf mögliche rechtliche Schwachstellen. Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich auch im Falle von behördlichen Ermittlungen im Hinblick auf mögliche Compliance-Verstöße.

Darüber hinaus stehen wir auch unternehmensinternen Compliance-Verantwortlichen, die häufig neben Compliance-Themen noch mit weiteren Aufgaben betraut sind, als rechtliche Berater und als Ansprechpartner zur Verfügung.

Aber auch, wenn Sie das Gefühl haben als Kunde es mit unlauteren Methoden im Geschäftsverkehr zu tun haben stehen wir unseren Mandaten beratend zur Seite und schöpfen für Sie den vollen Rahmen rechtlicher Möglichkeiten aus. Gerne können Sie uns Ihren Fall von unlauteren Methoden im Geschäftsverkehr in einem ersten Beratungstermin schildern. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.